Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen und die der Veranstallter die bei uns Buchbar sind.
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TJAEREBORG
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Mit der Anmeldung,
die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der allkauf Reisen GmbH den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Werden mehrere Reiseteilnehmer angemeldet, so haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern auch für deren vertragliche Verpflichtungen, sofern er eine entsprechende gesonderte Versicherungserklärung abgegeben hat.

2. Der Vertrag
kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsschluß eine schriftliche Reisebestätigung.

II. Bezahlung

Der Reisepreis ist vom Kunden direkt an den Veranstalter zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt wahlweise durch Überweisungsträger, Eurocard oder Bankeinzug per Lastschrift. Spätestens acht Tage nach Zugang der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig. Der Veranstalter ist beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein VVaG, Frankfurt (DRS) versichert. Der Sicherungsschein befindet sich auf der Rückseite der Reisebestätigung bzw. bei den Reiseunterlagen. Der Sicherungsschein verbrieft den direkten Anspruch des Kunden gegen den DRS.
Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständíg bezahlt, wird der Veranstalter von der Leistungspflicht frei und kann vom Kunden die entsprechenden pauschalierten Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hat.

III. Leistungen/Preise

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben im Reiseprospekt und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die allgemeinen Hinweise in den Reisekatalogen zu den Reisezielen, zu Einreisebestimmungen, zu Hotels und Beförderungsmitteln und zur Preisberechnung gelten auch für Zusatzangebote des Veranstalters, die außerhalb des Hauptprospektes erfolgen, soweit dort nichts Gegenteiliges geregelt ist.
Buchungen mit Programmabweichungen:
Von der Katalogausschreibung abweichende Programmteile ohne Flugleistung sind mit individueller Preisberechnung auf Anfrage möglich.
Als Flugausgleichgebühr werden im Nahbereich DM 70,- und im Fernbereich DM 100,- pro Person berechnet.

IV. Leistungs- und Preisänderungen/Mindestteilnehmerzahl

1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
2. allkauf Reisen ist berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- und Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
3. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, darüber unterrichtet. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht mehr zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn allkauf Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Diese Rechte muß der Kunde unverzüglich nach Zugang der Information über die Preiserhöhung bzw. wesentlich Änderung der Reiseleistung gegenüber allkauf Reisen geltend machen.
4. Wird für eine wesentliche Reiseleistung die hierfür im Katalog genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter bis zum 14. Tag vor vertraglich vereinbartem Reisebeginn die Reiseleistung ändern oder die Reise absagen. Die Erklärung, daß die Teilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb geändert oder nicht durchgeführt wird, hat dem Kunden spätestens am 14. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn zuzugehen.

V. Rücktritt/Kündigung und Umbuchung durch den Kunden/Ersatzperson
Läßt sich der Kunde vor Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen wird ein Bearbeitungsentgelt von DM 50,- pro Person erhoben. Umbuchungswünsche des Kunden hinsichtlich Reisetermin, Unterkunft, Reiseziel und Abflughafen werden bis einschließlich 22. Tag vor Reiseantritt, sofern sie durchführbar sind, gegen ein Bearbeitungsentgelt von DM 50,- pro Person berücksichtigt. Ab dem 21. Tag können Umbuchungswünsche des Kunden nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den nachfolgenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung bearbeitet werden. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Veranstalter pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.
Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen bei Flugpauschalreisen mit der Veranstaltermarke TJAEREBORG/allkauf Reisen pro angemeldeten Teilnehmer:

- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 15%
- vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt 20%
- vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 30%
- vom 14.-7- Tag vor Reiseantritt 45%
- am 6.-1. Tag vor Reiseantritt 55% - ab dem Tag des Reiseantritts 75%
des Reisepreises. Bei Schiffspauschalreisen/Kreuzfahrten
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 15%
- vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt 30%
- vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50%
- ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises.

Der Veranstalter kann einen höheren Schaden als in der pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart geltend machen, wenn der Veranstalter hierfür den Nachweis führt. Macht der Kunde geltend, daß dem Veranstalter ein geringerer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart, hat er hierfür den Nachweis zu führen. Richtet sich die Höhe des Pauschalpreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer, Appartement etc.) und tritt einer der mitangemeldeten Reiseteilnehmer vom Vertrag zurück, berechnet sich der Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Der Veranstalter empfiehlt dringend den Abschluß einer solchen Versicherung bei Buchung der Reise. Hierüber und über weitere Versicherungen gibt es ausführliche Informationen in allen Hauptkatalogen.

VI. Gewährleistung/Haftung/Obliegenheiten

Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann Abhilfe in der Weise schaffen, daß eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht bewußt wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Tritt ein Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, ist der Kunde verpflichtet, zunächst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu schaffen. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel unverzüglich bei der örtlichen Vertretung (Reiseleitung) des Veranstalters anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht möglich oder zumutbar ist. Unterläßt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn der Veranstalter keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde dem Veranstalter hierfür eine angemessenen Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

VII. Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung

Will der Kunde den Veranstalter auf Minderung, Schadensersatz wegen vertraglicher Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber
allkauf Reisen GmbH/TJAEREBORG Parsevalstraße 7b 40468 Düsseldorf
anzumelden. Leistungsträger, Reiseleitung oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden. Die vorstehenden Ansprüche können vom Kunden außer im eigenen Namen auch für mitreisenden Familienangehörigen bzw. im Namen von Reiseteilnehmern, die der Kunde bei der Reiseanmeldung vertreten hat, angemeldet werden. Die Anmeldung von Ansprüchen nicht zu diesem Personenkreis zählender Dritter ist unwirksam, ohne daß es einer sofortigen Zurückweisung durch den Veransatlter bedarf, wenn nicht innerhalb der Anmeldefrist eine Vollmachtsurkunde vorgelegt wird. Ansprüche der Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.

Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter, deren Rechtsgrund in Leistungsstörungen liegt, ist ausgeschlossen.

VIII. Beschränkung der Haftung - Bei vertraglicher Haftung:

Die vertragliche Haftung des Veranstalters bei Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veransatlter für einen dem Kunden entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Veranstalter empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

- Haftung des Luftfrachtführers:
Kommt dem Veranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau. Den Haag, Guadalajara u.a. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers bei Tod oder Körperverletzung, sowie für Verluste und Beschädigung von Gepäck.

IX. Paß-, Einreise- und Gesundheitsvorschriften

Der Veranstalter informiert die Kunden in den Reiseprospekten über die für deutsche Staatsbürger jeweils (Stand der Drucklegung) geltenden Bestimmungen für die Einreise in das Urlaubsland und die zu beachtenden gesundheitspolizeilichen Formalitäten. Ergänzend (zum aktuellen Stand und über die für die Erlangung von Einreisedokumenten geltenden Formalitäten und Fristen) werden die Kunden von den Reisebüros, die durch den Agenturvertrag mit dem Veranstalter verbunden sind, aufgeklärt und beraten.

X. Haftpflicht des Reiseteilnehmers

1. Jeder Reiseteilnehmer ist an die für die Durchführung der Reise erforderlichen Anweisungen von Reiseleitern oder des sonstigen Personals sowie an die für Hotels, Beförderungsunternehmen usw. geltenden Ordnungsbestimmungen gebunden. Er haftet für Schäden, die durch Nichtbeachtung solcher Anweisungen oder entsprechender Verhaltensvorschriften entstehen. Jeder Reiseteilnehmer soll sich so verhalten, daß Mitreisende nicht gestört werden.
2. Der Reiseveranstalter kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört und wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aufgrund einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

XI. Sonstiges

Alle Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Juni 1998. Mit der Veröffentlichung dieses Kataloges verlieren alle früheren Publikationen von allkauf-Reisen ihre Gültigkeit.

1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

2. Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für alle Streitigkeiten aus dem Reisevertrag mit Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Innland haben, sowie mit Personen, die nach Abschluß des Vertrages den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Vollkaufleute und für Passivprozesse ist Düsseldorf.

3. Veranstalter der Tjaereborg-Reisen: allkauf Reisen GmbH
Parsevalstraße 7b 40468 Düsseldorf

 

 
Länder
Informationen zu den wichtigsten Reiseländern dieser Welt.
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Veranstalter
  • 1-2-FLY GmbH
  • 12Fly - Trans Europa Reisen
  • AERO LLOYD Flugreisen GmbH & Co. Luftverkehrs KG
  • Air Berlin
  • Air Charter Market GMBH
  • Air Marin
  • Airconti Flugreisen GmbH & Co. KG
  • alltours Flugreisen
  • AMEROP-REISEN GmbH
  • ATT - Touristik
  • Attika Reisen GmbH & Co.KG
  • BEN Tours
  • BFR - Berliner Flug Ring
  • BigX-tra Touristik GmbH
  • Bucher Reisen
  • CA Ferntouristik ( FTI-Touristik )
  • Club Blaues Meer Reisen
  • Club Valtur Deutschland GmbH
  • Condor Flugdienst
  • DEMED Destination Mediterranée GmbH
  • DERTOUR GmbH & Co. KG
  • Dubai Dreams
  • ETS - European Tourist Service
  • Express Travel International GmbH
  • Frosch Touristik GmbH
  • FTI - Frosch Touristik
  • GTI Travel GmbH
  • Hapag-Lioyd
  • Hermes Touristik GmbH & Co. KG
  • Interflug Charter System Reise und Handels GmbH
  • ITS - Reisen
  • Jahn Reisen
  • JB LTU Plus
  • Kreutzer Touristik
  • LAST-MINUTE-FLY GmbH i.Gr.
  • Marlboro Reisen
  • MEDINA REISEN GmbH & Co. KG
  • Medit-Tours
  • Meiers Welt Reisen
  • Nazar Holiday
  • Neckermann - NUR Touristic
  • Olimar Reisen
  • Olive-Tours GmbH
  • Phoenix Reisen GmbH
  • Plärrer Reisen GmbH
  • Schauinsland Reisen
  • Smile and Fly
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  • SUN MED HOLIDAY GmbH
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