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Bevor Sie Ihre Reise
buchen sollten Sie sich Zeit für diese Zeilen nehmen! Da wir alle
wissen, von welcher Bedeutung in der heutigen Zeit ein gelungener Urlaub
ist, haben wir alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Dazu gehören
auch klare rechtliche Regeln, wie sie in unseren Reise- und Zahlungsbedingungen
niedergelegt sind. Sie müssen Sie unbedingt lesen, bevor Sie Ihre
Reise buchen, denn sie werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages.
Bei verschiedenen Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen
Bedingungen erbracht. Diese entnehmen Sie bitte dem jeweils gültigen
Prospekt. Die folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen gelten für
sämtliche Marken der NUR TOURISTIC GMBH.
Eine wichtige Bitte:
Geben Sie, nachdem Sie gebucht haben, bei jedem Schriftwechsel bzw. Anfragen
Ihre Reiseauftragsnummer an.
1. Abschluß
des Reisevertrages
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Prospekte bieten
Sie uns den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag
kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Oberursel zustande. Über
die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren
wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung.
Reisebüros treten
nur als Vermittler auf.
1.2. Liegen Ihnen
unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht
vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung.
Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang - bei
kurzfristigen Buchungen, d. h. ab 10 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich
- ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.
1.3. Die uns zur Verfügung
gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
1.4. Weicht der Inhalt
der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir
an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die
Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann.
1.5. Bitte benachrichtigen
Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht
spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem
Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort
zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens
einen Tag vor dem Flugtag aushändigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen
und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen
wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.
2. Bezahlung
2.1. Innerhalb einer
Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie
uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung (bzw. dem jeweils
beigefügten Überweisungsträger) ausgewiesene Anzahlung.
Diese beträgt 15%, bei Seereisen 10% (auf volle DM aufgerundet) von
dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Prämie für die Versicherung
wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt
ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Haben Sie Ihr Einverständnis
zum Lastschriftverfahren erteilt, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto
zu den gleichen Zeitpunkten. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen
sind gemäß º 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein
wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt.
2.2. Können wir
Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder ist unser Alternativangebot
von Ihnen nicht angenommen worden, werden wir den von Ihnen eventuell
bereits geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglich erstatten.
2.3. Wenn der vereinbarte
Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum
Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur
Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz
in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt,
es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt
berechtigender Reisemangel vor.
2.4. Selbstverständlich
können Sie seit dem 01.01.1999 Ihren Reisepreis in EURO begleichen.
Es gilt der gültige offizielle EURO-Umrechnungskurs. Für die
Umrechnung und nähere Informationen steht Ihnen Ihr Reisebüro
oder die NUR TOURISTIC GMBH gerne zur Verfügung.
3. Leistungen,
Preise
3.1. Für den
Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in
unserem Prospekt ,so, wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die
hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung
verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
3.2. Ihre Reise beginnt
und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer - zu den im Prospekt
ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
3.3. Flugschein oder
Sonderfahrtausweis gelten nur für die darin angegebenen Reisezeiten
und -tage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht,
gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.
3.4. Wenn Sie einzelne
von Ihnen bezahlte Leistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch
nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren,
wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn
es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
3.5. Wenn nicht ausdrücklich
anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern,
für die gebuchte Kabinen-Kategorie oder für die Unterkunft in
Ihrem gebuchten Ferienwohnungs-Typ. Die Buchung eines halben Doppelzimmers
eines Erwachsenen in Begleitung eines Kindes unter 12 Jahren ist nicht
möglich.
3.6. Kinderermäßigung:
Kinder unter 2 Jahren (bei Bahnreisen unter 4 J.) werden ohne Anspruch
auf einen Sitzplatz im Flugzeug oder Liegeplatz in der Bahn unentgeltlich
befördert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist.
Kosten, die für Kinder unter 2 J. im Hotel entstehen, sind dort direkt
zu bezahlen. Auf Kreuzfahrten können Kinder unter 2 Jahren nicht
befördert werden. Maßgebend für alle Ermäßigungen
ist das Alter bei Reiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringen
wir ein Kind in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes im Doppelzimmer,
in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett, im
Appartement oder in der Zimmer-Suite unter. Zwei Kinder in Begleitung
von zwei vollzahlenden Gästen werden, soweit sie älter als 2
Jahre sind, im separaten Doppelzimmer, im Appartement oder in der Zimmer-Suite
untergebracht. Nicht ermäßigt: Mehrpreise, die sich aus der
Beförderungstabelle ergeben, wie z.B. Abflughafen-, Flugtag-, Zustieg-Zuschläge
(ausgenommen bei Bahnreisen) und Mehrpreise für Ihr Wunschhotel auf
den Fernreisen. Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen entnehmen
Sie bitte den jeweils gültigen Prospekten.
3.7. Wenn Sie Ihre
Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an unsere Reiseleitung.
Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht
belegt ist. Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität.
Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich
gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung.
Der Preis für die Verlängerung berechnet sich nach dem Saisonpreis
der Verlängerungswoche in unserem Katalog.
Eine Verlängerung
nach Reiseantritt bei IT-Reisen und anderen Sondertarifen ist nicht möglich.
4. Leistungs- und
Preisänderungen
4.1. Änderungen
oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und
die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Informieren Sie sich
bitte bis spätestes 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden
vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung über
die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren
Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten
zu Ihren Lasten.
4.2 Wenn ein Flug
oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens
von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort
durchgeführt werden muß, übernehmen wir die Kosten der
Ersatzbeförderung - mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt
2. Klasse - zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort.
4.3. Preisänderungen
sind nach Abschluß des Reisevertrages im Falle der Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen
wie Hafen- oder Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich
die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte
Leistungen pro Kopf bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn
zwischen dem Zugang der Reisebestätigung/Rechnung und dem vereinbarten
Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden
Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt
davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig.
Bei einer Preiserhöhung von über 5% des Reisepreises oder im
Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise aus
unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche
anzubieten. Sie haben die Rechte unverzüglich nach der Erklärung
über die Preiserhöhung oder Änderung der Reiseleistung
uns gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt,
Umbuchung, Ersatzperson
5.1. Sie können
jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt
muß unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden.
In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Mißverständnissen
empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang
der Rücktrittserklärung bei NUR TOURISTIC GMBH.
5.2. Treten Sie vom
Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen
verpaßter Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen.
Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen
und gewöhnlich mögl. anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
von uns berücksichtigt.
5.3. Die Höhe
richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen,
die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer
fordern müssen, wie folgt:
bei Flugreisen (und
allen City- und Kurzreisen)
bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 06. Tag vor Reisebeginn 55%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75%
bei City- und Kurzreisen,
die den Jahreswechsel (Silvester 1999/2000) beinhalten,
gelten folgende, abweichende Rücktrittsgebühren:
bis 46. Tag vor Reisebeginn 15%
ab 45. bis 29. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 28. bis 15. Tag vor Reisebeginn 75%
ab 14. Bis 1. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 90%
bei Auto-, Bahn- und
Busreisen (außer Ferienwohnungen)
bis 22. Tag vor Reisebeginn 15%
ab 21. Tag gelten die gleichen Rücktrittspauschalen wie bei Flugreisen
bei Seereisen
bis 91 Tage vor Reisebeginn DM 100
vom 90. bis 50. Tage vor Reisebeginn 10%
vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%
vom 14. bis 1. Tag vor Reisebeginn 75%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 80%
des Reisepreises, jeweils auf volle DM aufgerundet
bei Ferienwohnungen
pro Wohnung
bis 45 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 15%
vom 44. bis 35. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50%
ab 34. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
sowie bei Nichterscheinen 80%
des Mietpreises, jeweils auf volle DM aufgerundet.
5.4. Wir bitten Sie,
Änderungwünsche erst nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung
und unter Angabe der Reiseauftragsnummer Ihrem Reisebüro mitzuteilen.
Werden nach Buchung
der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels,
der Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe
vorgenommen, erheben wir bei Flug- sowie Auto-, Bahn- und Busreisen bis
30 Tage vor Reiseantritt DM 50,- je Person, bei Ferienwohnungen bis 45
Tage vor Reiseantritt DM 50,- je Wohnung, bei Zubuchung weiterer Mitreisender
in Ferienwohnungen DM 50,- je Änderungsvorgang, bei Seereisen bis
91 Tage vor Reiseantritt DM 100,-
Spätere Änderungen
sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise
möglich. Eine Umbuchung von einer Festbuchung auf eine Vorausbuchung
sowie eine Umbuchung von einer Seereise auf eine andere Reise ist nicht
möglich.
5.5. Tritt eine Ersatzperson
an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns
durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe
von DM 50,- je Person, bei Ferienwohnungen je Änderungsvorgang, bei
Seereisen DM 75,- je Person zu verlangen (bei City- und Kurzreisen gemäß
jeweiliger Berechnung). Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner.
Bei City- und Kurzreisen ist ein Wechsel nur bis 8 Tage vor Reiseantritt
möglich, da es sich um vermittelte Flugleistungen handelt.
Wir können dem
Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen
Erfordernissen in bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5.6. Wenn zwei oder
mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppel- oder Mehrbettzimmer
gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden
Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern
oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
5.7. Bei Stornierungen
sind bereits ausgehändigte Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben,
da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.
6. Reise-Versicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung
ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche
Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Für
Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Komplett- bzw. Basisschutz.
Wir haben zu günstigen Konditionen einen Rahmenvertrag mit der ELVIA-Versicherungsgesellschaft
AG, Niederlassung Deutschland, München, abgeschlossen. Informieren
Sie sich bitte näher durch die Anzeigen in unseren Katalogen oder
im Reisebüro. Wenn ein Versicherungsfall eintritt ist die ELVIA-Versicherungsgesellschaft
AG, 81536 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind
mit der Schadensregulierung nicht befaßt.
7. Rücktritt
durch den Reiseveranstalter
7.1 Wird eine ausdrücklich
ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt,
die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Der Reisepreis
wird unverzüglich erstattet.
7.2. Ist die Durchführung
einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns
deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise
so gering ist, daß die uns entstehenden Kosten, bezogen auf die
Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, diese Reise bis zu 4 Wochen
vor Reisebeginn abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot
unterbreiten. Ein Rücktrittsrecht besteht dann nicht, wenn wir die
zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten haben oder
diese Umstände nicht nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot
keinen Gebrauch machen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis unverzüglich
erstattet.
8. Höhere
Gewalt
Wird die Reise infolge
bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide
Vertragsparteien gemäß º 651 j BGB kündigen.
9. Gewährleistung
9.1. Sollte eine Reiseleistung
nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können
Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt,
mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe
zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn Sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende
können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls
Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren
Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in
Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb
angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil
Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt
ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den
Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
9.2. Bei eventuell
auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern
Ihr Gepäck bei Flugreisen verlorengeht oder beschädigt wird,
müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle
bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt
hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist
die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung
Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung
zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung
von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen
wir keine Haftung.
9.3. Unsere Reiseleitung
ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10. Haftung, Verjährung
10.1. Bei Sonderflügen
haften wir, sofern wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, nach
den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen
Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung
(nur für Flüge nach USA und Kanada). Nach dem Warschauer Abkommen
haftet der Luftfrachtführer (auch für Verlust oder Beschädigung
von Gepäck) beschränkt und nur bei Verschulden. Die Beförderung
erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens,
die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Unsere Rechte und Pflichten
nach dem Reisevertragsgesetz und nach diesen Bedingungen werden durch
die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.
10.2. Wird im Rahmen
einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr
erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis
ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, worauf wir in
der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung/Rechnung ausdrücklich
hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung
selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbedingungen
dieser Unternehmen, worauf Sie ausdrücklich hingewiesen werden und
die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
10.3. Für Leistungsstörungen
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und
die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet
werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen
nicht.
10.4. Unsere Haftung
aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,
soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
durch uns herbeigeführt wird.
Diese Beschränkung
der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden
eines Leistungsträgers verursacht wurde .
10.5. Unsere Haftung
ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften,
die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt
ist.
10.6. Für alle
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und
Reise bei Personenschäden bis DM 150.000,-, bei Sachschäden
bis DM 8000,- bzw., bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn
dieser DM 8000,- übersteigt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir
den Abschluß des Komplett- bzw. Basisschutzes in Ihrem Reisebüro
oder bei unserer Flughafenstation.
10.7. Sämtliche
in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats
nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich
uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können
Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung
der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
10.8. Reisebüros
sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen befugt.
10.9. Diese Ansprüche
verjähren 6 Monate nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der
Reise, es sei denn, sie beruhen auf einem von uns zu vertretenden anfänglichen
Unvermögen. Die Verjährung ist bis zur schriftlichen Zurückweisung
der geltend gemachten Ansprüche gehemmt. Schadensersatzansprüche
wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.
10.10. Unsere Haftung
als Beförderer im Sinne des 2. Seerechtsänderungsgesetzes bleibt
unberührt.
11. Paß-,
Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
11.1. Bitte beachten
Sie unsere Informationen zu Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen,
gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch
informiert. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik
Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw.
Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines fremden
Passes, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen
Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.
11.2. Wir haften nicht
für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch
die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung
beauftragt haben, es sei denn, daß die Verzögerung von uns
zu vertreten ist.
11.3. Technische Einrichtungen
entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten
Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.
12. Allgemeine
Bestimmungen
12.1. Alle Angaben
in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher
Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen
dem Stand bei Drucklegung.
12.2. Mit der Veröffentlichung
neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über
gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
12.3. Für Druck-
und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
12.4. Die Ungültigkeit
eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht
Reiseveranstalter:
NUR TOURISTIC GMBH
Zimmersmühlenweg 55
61440 Oberursel
Stand Juni 1999
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