Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen und die der Veranstallter die bei uns Buchbar sind.
home -> agb -> Neckermann - NUR Touristic
 
Neckermann - NUR Touristic
Neckermann - NUR Touristic

Allgemeine Geschäftsbedingungen

.

Bevor Sie Ihre Reise buchen sollten Sie sich Zeit für diese Zeilen nehmen! Da wir alle wissen, von welcher Bedeutung in der heutigen Zeit ein gelungener Urlaub ist, haben wir alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, wie sie in unseren Reise- und Zahlungsbedingungen niedergelegt sind. Sie müssen Sie unbedingt lesen, bevor Sie Ihre Reise buchen, denn sie werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages. Bei verschiedenen Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht. Diese entnehmen Sie bitte dem jeweils gültigen Prospekt. Die folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche Marken der NUR TOURISTIC GMBH.

Eine wichtige Bitte: Geben Sie, nachdem Sie gebucht haben, bei jedem Schriftwechsel bzw. Anfragen Ihre Reiseauftragsnummer an.

1. Abschluß des Reisevertrages


1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Prospekte bieten Sie uns den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Oberursel zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung.

Reisebüros treten nur als Vermittler auf.

1.2. Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen, d. h. ab 10 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich - ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.

1.3. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann.

1.5. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Flugtag aushändigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.

2. Bezahlung

2.1. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung (bzw. dem jeweils beigefügten Überweisungsträger) ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 15%, bei Seereisen 10% (auf volle DM aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Prämie für die Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Haben Sie Ihr Einverständnis zum Lastschriftverfahren erteilt, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den gleichen Zeitpunkten. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß º 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt.

2.2. Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder ist unser Alternativangebot von Ihnen nicht angenommen worden, werden wir den von Ihnen eventuell bereits geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglich erstatten.

2.3. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

2.4. Selbstverständlich können Sie seit dem 01.01.1999 Ihren Reisepreis in EURO begleichen. Es gilt der gültige offizielle EURO-Umrechnungskurs. Für die Umrechnung und nähere Informationen steht Ihnen Ihr Reisebüro oder die NUR TOURISTIC GMBH gerne zur Verfügung.

3. Leistungen, Preise

3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt ,so, wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

3.2. Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer - zu den im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.

3.3. Flugschein oder Sonderfahrtausweis gelten nur für die darin angegebenen Reisezeiten und -tage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.

3.4. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

3.5. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern, für die gebuchte Kabinen-Kategorie oder für die Unterkunft in Ihrem gebuchten Ferienwohnungs-Typ. Die Buchung eines halben Doppelzimmers eines Erwachsenen in Begleitung eines Kindes unter 12 Jahren ist nicht möglich.

3.6. Kinderermäßigung: Kinder unter 2 Jahren (bei Bahnreisen unter 4 J.) werden ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug oder Liegeplatz in der Bahn unentgeltlich befördert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Kosten, die für Kinder unter 2 J. im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen. Auf Kreuzfahrten können Kinder unter 2 Jahren nicht befördert werden. Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringen wir ein Kind in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes im Doppelzimmer, in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett, im Appartement oder in der Zimmer-Suite unter. Zwei Kinder in Begleitung von zwei vollzahlenden Gästen werden, soweit sie älter als 2 Jahre sind, im separaten Doppelzimmer, im Appartement oder in der Zimmer-Suite untergebracht. Nicht ermäßigt: Mehrpreise, die sich aus der Beförderungstabelle ergeben, wie z.B. Abflughafen-, Flugtag-, Zustieg-Zuschläge (ausgenommen bei Bahnreisen) und Mehrpreise für Ihr Wunschhotel auf den Fernreisen. Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Prospekten.

3.7. Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an unsere Reiseleitung. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Der Preis für die Verlängerung berechnet sich nach dem Saisonpreis der Verlängerungswoche in unserem Katalog.

Eine Verlängerung nach Reiseantritt bei IT-Reisen und anderen Sondertarifen ist nicht möglich.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Informieren Sie sich bitte bis spätestes 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten.

4.2 Wenn ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muß, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung - mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse - zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort.

4.3. Preisänderungen sind nach Abschluß des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung/Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5% des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche anzubieten. Sie haben die Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung oder Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muß unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Mißverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei NUR TOURISTIC GMBH.

5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpaßter Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögl. anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.

5.3. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, wie folgt:

bei Flugreisen (und allen City- und Kurzreisen)
bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 06. Tag vor Reisebeginn 55%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75%

bei City- und Kurzreisen, die den Jahreswechsel (Silvester 1999/2000) beinhalten,
gelten folgende, abweichende Rücktrittsgebühren:
bis 46. Tag vor Reisebeginn 15%
ab 45. bis 29. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 28. bis 15. Tag vor Reisebeginn 75%
ab 14. Bis 1. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 90%

bei Auto-, Bahn- und Busreisen (außer Ferienwohnungen)
bis 22. Tag vor Reisebeginn 15%
ab 21. Tag gelten die gleichen Rücktrittspauschalen wie bei Flugreisen

bei Seereisen
bis 91 Tage vor Reisebeginn DM 100
vom 90. bis 50. Tage vor Reisebeginn 10%
vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%
vom 14. bis 1. Tag vor Reisebeginn 75%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 80%
des Reisepreises, jeweils auf volle DM aufgerundet

bei Ferienwohnungen pro Wohnung
bis 45 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 15%
vom 44. bis 35. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50%
ab 34. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
sowie bei Nichterscheinen 80%
des Mietpreises, jeweils auf volle DM aufgerundet.

5.4. Wir bitten Sie, Änderungwünsche erst nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung und unter Angabe der Reiseauftragsnummer Ihrem Reisebüro mitzuteilen.

Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe vorgenommen, erheben wir bei Flug- sowie Auto-, Bahn- und Busreisen bis 30 Tage vor Reiseantritt DM 50,- je Person, bei Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt DM 50,- je Wohnung, bei Zubuchung weiterer Mitreisender in Ferienwohnungen DM 50,- je Änderungsvorgang, bei Seereisen bis 91 Tage vor Reiseantritt DM 100,-

Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich. Eine Umbuchung von einer Festbuchung auf eine Vorausbuchung sowie eine Umbuchung von einer Seereise auf eine andere Reise ist nicht möglich.

5.5. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von DM 50,- je Person, bei Ferienwohnungen je Änderungsvorgang, bei Seereisen DM 75,- je Person zu verlangen (bei City- und Kurzreisen gemäß jeweiliger Berechnung). Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner. Bei City- und Kurzreisen ist ein Wechsel nur bis 8 Tage vor Reiseantritt möglich, da es sich um vermittelte Flugleistungen handelt.

Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

5.6. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.

5.7. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.

6. Reise-Versicherungen

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Komplett- bzw. Basisschutz. Wir haben zu günstigen Konditionen einen Rahmenvertrag mit der ELVIA-Versicherungsgesellschaft AG, Niederlassung Deutschland, München, abgeschlossen. Informieren Sie sich bitte näher durch die Anzeigen in unseren Katalogen oder im Reisebüro. Wenn ein Versicherungsfall eintritt ist die ELVIA-Versicherungsgesellschaft AG, 81536 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befaßt.

7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

7.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Der Reisepreis wird unverzüglich erstattet.

7.2. Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß die uns entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, diese Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Ein Rücktrittsrecht besteht dann nicht, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten haben oder diese Umstände nicht nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet.

8. Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß º 651 j BGB kündigen.

9. Gewährleistung

9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.

9.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verlorengeht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.

9.3. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10. Haftung, Verjährung

10.1. Bei Sonderflügen haften wir, sofern wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Nach dem Warschauer Abkommen haftet der Luftfrachtführer (auch für Verlust oder Beschädigung von Gepäck) beschränkt und nur bei Verschulden. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Unsere Rechte und Pflichten nach dem Reisevertragsgesetz und nach diesen Bedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.

10.2. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, worauf wir in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung/Rechnung ausdrücklich hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen, worauf Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

10.3. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.

10.4. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird.

Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde .

10.5. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

10.6. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Personenschäden bis DM 150.000,-, bei Sachschäden bis DM 8000,- bzw., bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser DM 8000,- übersteigt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluß des Komplett- bzw. Basisschutzes in Ihrem Reisebüro oder bei unserer Flughafenstation.

10.7. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.

10.8. Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen befugt.

10.9. Diese Ansprüche verjähren 6 Monate nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise, es sei denn, sie beruhen auf einem von uns zu vertretenden anfänglichen Unvermögen. Die Verjährung ist bis zur schriftlichen Zurückweisung der geltend gemachten Ansprüche gehemmt. Schadensersatzansprüche wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.

10.10. Unsere Haftung als Beförderer im Sinne des 2. Seerechtsänderungsgesetzes bleibt unberührt.

11. Paß-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen

11.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.

11.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, daß die Verzögerung von uns zu vertreten ist.

11.3. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.

12. Allgemeine Bestimmungen

12.1. Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

12.2. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

12.3. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.

12.4. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht

Reiseveranstalter: NUR TOURISTIC GMBH
Zimmersmühlenweg 55
61440 Oberursel
Stand Juni 1999

 

 
Länder
Informationen zu den wichtigsten Reiseländern dieser Welt.
more
Veranstalter
  • 1-2-FLY GmbH
  • 12Fly - Trans Europa Reisen
  • AERO LLOYD Flugreisen GmbH & Co. Luftverkehrs KG
  • Air Berlin
  • Air Charter Market GMBH
  • Air Marin
  • Airconti Flugreisen GmbH & Co. KG
  • alltours Flugreisen
  • AMEROP-REISEN GmbH
  • ATT - Touristik
  • Attika Reisen GmbH & Co.KG
  • BEN Tours
  • BFR - Berliner Flug Ring
  • BigX-tra Touristik GmbH
  • Bucher Reisen
  • CA Ferntouristik ( FTI-Touristik )
  • Club Blaues Meer Reisen
  • Club Valtur Deutschland GmbH
  • Condor Flugdienst
  • DEMED Destination Mediterranée GmbH
  • DERTOUR GmbH & Co. KG
  • Dubai Dreams
  • ETS - European Tourist Service
  • Express Travel International GmbH
  • Frosch Touristik GmbH
  • FTI - Frosch Touristik
  • GTI Travel GmbH
  • Hapag-Lioyd
  • Hermes Touristik GmbH & Co. KG
  • Interflug Charter System Reise und Handels GmbH
  • ITS - Reisen
  • Jahn Reisen
  • JB LTU Plus
  • Kreutzer Touristik
  • LAST-MINUTE-FLY GmbH i.Gr.
  • Marlboro Reisen
  • MEDINA REISEN GmbH & Co. KG
  • Medit-Tours
  • Meiers Welt Reisen
  • Nazar Holiday
  • Neckermann - NUR Touristic
  • Olimar Reisen
  • Olive-Tours GmbH
  • Phoenix Reisen GmbH
  • Plärrer Reisen GmbH
  • Schauinsland Reisen
  • Smile and Fly
  • Smile and Fly
  • SUN MED HOLIDAY GmbH
  • terramar Reisen GmbH
  • TJAEREBORG
  • TUI Deutschland GmbH
  • Öger Tours
  • ReiseAnfrage
    Findet Reiseangebote nach ihren Kriterien.
    more
    Games
    Haben Sie Spass an Spielen? Versuchen Sie Ihr Gück mit unseren Spielen ...
    more


    AGB  •   Kontakt  •   Impressum  •   Hilfe/FAQ  •   Partnerprogramm

    Die Verantwortung und Richtigkeit der Inhalte beruhen auf den Leistungsträgern: Reisedaten jeweils bei den Veranstaltern selber, Hotelinformationen bei den Veranstaltern, dem Hotel und dem Contentprovider GIATA®

    ©2004 exist-design | äussere brucker str. 51 | 91052 erlangen | email: info@exist-desgin.de