Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen und die der Veranstallter die bei uns Buchbar sind.
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JB LTU Plus
JB LTU Plus

Allgemeine Geschäftsbedingungen.



Allgemeine Buchungs- und Reservierungsbedingungen für LTU-Flüge bei Nur-Flug-Buchungen im Rahmen der Kurzfristangebote und Fernstrecken-Specials

1.Vertragsabschluss
1.1.

Ihr Vertragspartner ist die LTU Lufttransport-Unternehmen GmbH (LTU).
1.2.
Mit der Anmeldung, die über das Online-Buchungsformular erfolgt, bietet der Kunde den Abschluss eines Beförderungsvertrages zu den jeweils gültigen Beförderungsbedingungen der LTU verbindlich an. Werden mehrere Personen angemeldet, so haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern auch für deren vertragliche Verpflichtungen, sofern er eine gesonderte Verpflichtungserklärung abgegeben hat.
1.3.
Der Beförderungsvertrag kommt mit der Annahme durch LTU zustande. LTU erklärt die Annahme mittels einer durch E-Mail übersandten Buchungsbestätigung. LTU behält sich eine Überprüfung der Gültigkeit der angegebenen Kreditkarte vor.

2. Preise, Bezahlung und Tickets
2.1.
Es gelten die jeweils online unter www.ltu.de veröffentlichten Flugpreise.
2.2.
Der gesamte Ticketpreis wird sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig und wird unmittelbar vom angegebenen Kreditkartenkonto eingezogen.
2.3.
Die Tickets können auf Wunsch des Kunden am Flughafen hinterlegt oder per Post zugeschickt werden. Ausnahme: Bei Abflügen innerhalb der nächsten 7 Tagen nach Buchung erfolgt ausschließlich eine Tickethinterlegung am Flughafen.

3. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Beförderungsvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von LTU nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind.
Im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren etc., sind wir berechtigt, die Preise in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Flugpreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Abflugtermin mehr als vier Monate liegen.

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Flugpreises wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Flugantritt, darüber unterrichtet.
Erhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht mehr zulässig. Bei Erhöhungen um mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Flug zurückzutreten.

4. Umbuchungen/Stornierungen
4.1.

Umbuchungen oder Stornierungen müssen LTU schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich (bei Gruppen nur schriftlich oder fernschriftlich) unter Angabe der Buchungsnummer vor dem Abflugtag während der Geschäftszeiten mitgeteilt werden.
4.2.
Namensänderungen von bereits angemeldeten Personen sind nur bis zu einem Werktag vor Abflug möglich. Wir berechnen hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,- Euro.
4.3.
Bei Nichterscheinen zum Abflug (No show) wird der volle Flugpreis erhoben.
4.4.
Stornierungen, Umbuchungen im Rahmen des Kurzfristprogramms: Buchungen aus dem LTU Kurzfristprogramm sind nicht umbuchbar. Die Pauschale für Stornierungen beträgt 50% des Flugpreises brutto pro Person. Stornierungen am Abflugtag 100% des Flugpreises brutto pro Person. Rückflugumbuchungen am Zielort sind nicht möglich.
4.5.
Stornierungen, Umbuchungen im Rahmen des Fernstreckenprogramms: Bei Stornierungen aus den LTU-Fernstreckenangeboten wird der volle Flugpreis berechnet (100% Stornogebühr). Umbuchungen (in Bezug auf Reisetermin, Flugnummer oder Zielort) sind bis max. 7 Tage vor Abflug möglich. Die Umbuchungsgebühr beträgt 30% vom Flugpreis. Rückflugumbuchungen am Zielort sind nicht möglich.
4.6.
In Fällen, die 4.4. bis 4.5. betreffen, bleibt dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens in jedem Fall vorbehalten.
4.7.
Für verloren gegangene Tickets berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- Euro.

5. Flugscheine/Daten
Flugscheine, deren Flugdaten und/oder Namen bei Abflug nicht mit den Buchungen oder mit den persönlichen Daten des Passagiers übereinstimmen, werden nicht als gültige Beförderungsdokumente anerkannt. Passagiere mit falsch ausgestellten oder abgeänderten Flugscheinen werden von der Beförderung ausgeschlossen, für sie wird der volle Flugpreis erhoben.

6. Check-in-Zeit
Der Kunde ist verpflichtet, sich 90 Minuten vor Abflug am Abfertigungsschalter einzufinden. Bei nicht rechtzeitigem Erscheinen wird von LTU keine Haftung übernommen. Für das Erreichen von Abflügen, Anschlüssen und Zu- oder Abholerdiensten ist der Kunde selbst verantwortlich.

7. Gepäckbeförderung
7.1.

Pro zahlendem Passagier werden 20 kg Freigepäck, bei Reisen über 28 Tage Dauer 30 kg befördert. Übergepäck wird gegen Zahlung der jeweils gültigen Übergepäcktarife transportiert. Sperrige Gegenstände bedürfen der vorhergehenden Anmeldung. Artikel für den Gebrauch während des Fluges sowie ein Handgepäckstück 55 x 40 x 20 cm bis zu 5 kg können ohne Anrechnung auf das Freigepäck mitgenommen werden. Die Beförderung von Sportgepäck und Tieren unterliegt besonderen Bedingungen.
7.2.
Auf Strecken, auf denen das Two-Piece-Concept Anwendung findet, können zwei Gepäckstücke, jeweils in Höhe, Länge und Breite nicht größer als 158 cm und nicht schwerer als 32 kg, sowie ein Handgepäckstück mitgeführt werden.
7.3.
Weitere Informationen zur Gepäckbeförderung sowie Auskünfte zur Beförderung von Haustieren und Übergepäck können Online über den Bereich LTU-Service oder die LTU-Servicezentrale unter Telefon +49/0211/9418-888, Telefax +49/0211/9418-881 oder e-mail service@ltu.de erfragt werden.

8. Pass/Visavorschriften
Für die Einhaltung und Befolgung der jeweiligen Einreise-, Pass- und Visavorschriften ist der Fluggast verantwortlich.

9. Kinderermäßigung
9.1.

Bei Buchung aus dem Kurzfristprogramm: Kinder unter 2 Jahren zahlen 10% (ohne Sitzplatzanspruch; max. 1 Kind unter 2 Jahren pro Erwachsener), von 2 bis 11 Jahren 60% (max. 3 Kinder pro Vollzahler).
9.2.
Bei Buchung aus dem Fernstreckenprogramm: Kinder zahlen unter 2 Jahren 10% (ohne Sitzplatzanspruch; max. 1 Kind unter 2 Jahren pro Erwachsener). Darüberhinaus werden keine Kinder- und Jugendermäßigungen gewährt.
9.3.
Maßgebend ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. LTU behält sich das Recht vor, das Alter des Kindes bei Reiseantritt zu überprüfen und den entsprechenden Tarif nachzuerheben.

10. Sonstiges
Jede Erstattung für nicht ausgenutzte Strecken ist ausgeschlossen. Für die Beförderung maßgebend sind die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen der LTU.

11. Vorbehalte/Abtretungen
11.1.
Mündliche Abreden und Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch LTU.
11.2.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen LTU ist unwirksam.
11.3.
Die online angegebenen Konditionen entsprechen dem Stand vom 01.05.2002.

12. Beanstandungen
Beanstandungen sind unverzüglich nach Beendigung des Fluges schriftlich gegenüber der
LTU Lufttransport-Unternehmen GmbH
Flughafen Halle 8 - Kundenservice -
40474 Düsseldorf
geltend zu machen.

13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist Düsseldorf.


Rail & Fly:
Das bei Fernflügen im Reisepreis inbegriffene Rail & Fly-inklusive-Ticket 2. Klasse berechtigt zu Fahrten innerhalb Deutschlands in allen Zügen der Deutsche Bahn AG (InterCityExpress, InterCity, EuroCity, InterRegio). IC/EC-Zuschläge und ICE-Aufpreise sind im Ticket enthalten. Sofern der Flughafen nicht über einen eigenen Bahnhof verfügt, können für die Fahrt vom Zielbahnhof zum Flughafen die in den Reiseunterlagen/-bestätigungen aufgelisteten öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden.

Das Rail & Fly-inklusive-Ticket berechtigt zur Fahrt vom nächstgelegenen Bahnhof zu jedem deutschen Flughafen. Es hat keine Gültigkeit im Innenverbundverkehr, d. h. sofern Abgangsbahnhof und Abflughafen innerhalb eines Verkehrsverbundes liegen. Sofern der Flughafen nicht über einen eigenen Bahnhof verfügt, können mit dem Rail & Fly-inklusive-Ticket für die Fahrstrecke vom Zielbahnhof zum Flughafen und zurück die öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Verkehrsverbundes benutzt werden.

Das Rail & Fly-inklusive-Ticket hat keine Gültigkeit in Autozügen, Sonderzügen und Turnuszügen. In DB Nachtzügen können lediglich Sitzwagenreservierungen vorgenommen werden, bei Verfügbarkeit können im Zug gegen Zahlung des tariflichen Aufpreises Liege- und Schlafwagenplätze genutzt werden. In anderen Nachtzügen sowie in der CityNightLine können gegen Zahlung des tariflichen Aufpreises auch Schlaf- bzw. Liegewagenplätze reserviert werden.

Für LTU-Flüge von ausländischen Flughäfen gilt das Rail & Fly-inklusive-Ticket nicht, auch nicht für die innerdeutsche Strecke bis zur Grenze. Das Rail & Fly-inklusive-Ticket gilt am Tag vor dem Abflugtermin, am Abflugtag selbst sowie am Tag der Rückkunft und am Tag danach. Zwischenstopps sind erlaubt, Hin- und Rückreise müssen jedoch in Richtung auf den Flughafen bzw. Heimatbahnhof erfolgen. Zwischen Hin- und Rückfahrt dürfen maximal 2 Monate liegen.

Bitte wählen Sie Ihre Verbindung so, dass Sie den Abflughafen spätestens zwei Stunden vor Abflug erreichen.
Wichtiger Hinweis: Bei kurzfristigen Buchungen (ab 7 Tage vor Abflug) wird das Ticket am Flughafen hinterlegt; somit erhalten Sie in diesem Fall keinen Berechtigungsschein für die Fahrt zum Flughafen.

 

 
Länder
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