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1. Abschluß
des Reisevertrages
Mit der Anmeldung,
die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann,
bietet der Kunde der LTU TOURISTIK GmbH (nachfolgend Veranstalter genannt)
für die Veranstaltermarke JAHN REISEN den Abschluß eines Reisevertrages
verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet
der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen
wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert
erklärt hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der
Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsschluß
eine schriftliche Reisebestätigung.
2. Bezahlung
Bei Vertragsschluß
ist eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises pro Reiseteilnehmer
zu leisten. Bei Zahlung an das Reisebüro (Reisebüroinkasso)
ist die Restzahlung in bar, jedoch nicht früher als 21 Tage vor Reisebeginn
gegen Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Sofern sich das
Reisebüro für das Direktinkassoverfahren des Veranstalters entschieden
hat, ist die Restzahlung an den Veranstalter durch Überweisungsträger,
Eurocard oder Bankeinzug per Lastschrift spätestens 28 Tage vor Reiseantritt
fällig. Bei Buchungen innerhalb von 28 Tagen vor Abreise ist der
Gesamtreisepreis fällig. Bei Reisen, für die eine Mindestteilnehmerzahl
gilt, kann die Fälligkeit frühestens dann eintreten, wenn der
Veranstalter nicht mehr berechtigt ist, die Reise abzusagen. Die An- bzw.
Restzahlung darf vor Reiseende nur dann gefordert werden, wenn dem Kunden
ein Sicherungsschein gem. § 651 k BGB ausgehändigt worden ist.
Der Veranstalter ist beim Deutschen Reisepreissicherungsverein (DRS) VVaG,
Frankfurt, versichert. Der Sicherungsschein befindet sich auf der Rückseite
der Reisebestätigung bzw. bei den Reiseunterlagen. Der Sicherungsschein
verbrieft den direkten Anspruch des Kunden gegen den DRS.
Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt
nicht vollständig bezahlt, wird der Veranstalter von der Leistungspflicht
frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen,
wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hat.
3. Leistungen/Preise
Der Umfang der vertraglich
geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich grundsätzlich nach den
Angaben im Reiseprospekt (Hauptkatalog mit Preis- und Informationsteil)
und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Die allgemeinen Hinweise in den Reise-katalogen zu den Reisezielen, zu
Einreisebestimmungen, zu Hotels und Beförderungsmitteln und zur Preisberechnung
gelten auch für Zusatzangebote der Veranstaltermarke JAHN REISEN,
die außerhalb der Hauptprospekte erfolgen.
Buchung mit Programmabweichung:
Von der Katalogausschreibung abweichende Programmteile ohne Flug sind
mit individueller Preisberechnung auf Anfrage möglich.
Als Flugausgleichsgebühr werden im Nahbereich DM 70,- und im Fernbereich
DM 100,- pro Person berechnet.
4. Leistungs- und
Preisänderungen/Mindestteilnehmerzahl
Änderungen und
Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und
vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigt wird. Wird für eine wesentliche Reiseleistung
die hierfür im Katalog genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht,
kann der Veranstalter bis zum 14. Tag vor vertraglich vereinbartem Reisebeginn
die Reiseleistung ändern oder die Reise absagen. Die Erklärung,
daß die Teilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb
geändert oder nicht durchgeführt wird, hat dem Kunden spätestens
am 14. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn zuzugehen.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluß des
Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten
oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse Rechnung getragen wird und wenn zwischen Vertragsschluß
und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies
der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch
21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen
danach sind nicht zulässig. Die Erhöhung des Reisepreises darf
höchstens dem Anstieg des Kostenfaktors entsprechen, der die Erhöhung
des Reisepreises begründet.
Bei einer zulässigen Preiserhöhung von über 5% des Reisepreises
oder einer zulässigen erheblichen Änderung kann der Kunde ohne
Kosten vom Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter
in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden
aus dem Angebot der Veranstaltermarke JAHN REISEN zur Verfügung zu
stellen. Der Kunde hat den Rücktritt oder das Verlangen nach einer
Ersatzreise unverzüglich nach Kenntnis der Änderungserklärung
dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen. Letzteres gilt auch
für den Fall der zulässigen Absage der Reise durch den Veranstalter.
5. Rücktritt/Kündigung
und Umbuchung durch den Kunden/Ersatzperson
Läßt sich
der Kunde vor Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen, wird ein Bearbeitungsentgelt
von DM 50,- pro Person erhoben. Umbuchungswünsche des Kunden (hinsichtlich
Reisetermin, Unterkunft, Reiseziel und Abflughafen) werden bis einschließlich
22. Tag vor Reiseantritt, sofern sie durchführbar sind, gegen ein
Bearbeitungsentgelt von DM 50,- pro Person berücksichtigt. Ab dem
21. Tag können Umbuchungswünsche des Kunden nur nach Rücktritt
vom Reisevertrag gemäß den nachfolgenden Bedingungen und gleichzeitiger
Neuanmeldung bearbeitet werden. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück
oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Veranstalter pauschalierte
Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.
Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen bei
a) Flugpauschalreisen
mit der Veranstaltermarke JAHN REISEN
pro angemeldeten Teilnehmer: - bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 15%
- vom 29. - 22. Tag vor Reiseantritt 20%
- vom 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 30%
- vom 14. - 7. Tag vor Reiseantritt 45%
- ab 6. - 1. Tag vor Reiseantritt 55% des Reisepreises;
ab dem Tag des Reiseantritts 75% des Reisepreises.
b) Bei Schiffspauschalreisen/Kreuzfahrten:
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 15%
- vom 29. - 22. Tag vor Reiseantritt 30%
- vom 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 50%
- ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises.
Der Veranstalter kann
einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten
vereinbart geltend machen, wenn der Veranstalter hierfür den Nachweis
führt. Macht der Kunde geltend, daß dem Veranstalter ein geringerer
Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart entstanden
ist, hat er hierfür den Nachweis zu führen.
Richtet sich die Höhe des Pauschalreisepreises nach der Belegungszahl
bei der Unterbringung (Doppelzimmer, Appartement etc.) und tritt einer
der mitangemeldeten Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, berechnet
sich der Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend
der reduzierten Belegungszahl neu.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen.
Der Veranstalter vermittelt Ihnen gerne eine solche Versicherung bei Buchung
der Reise. Hierüber und über weitere Reiseversicherungen gibt
es ausführliche Informationen in allen Hauptkatalogen.
6. Gewährleistung/Haftung/Obliegenheiten
Werden Reiseleistungen
nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen.
Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann Abhilfe in der Weise schaffen,
daß eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies
für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht bewußt
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine
unzulässige Vertragsänderung darstellt.
Tritt ein Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, ist der
Kunde verpflichtet, zunächst unverzüglich gegenüber dem
Leistungsträger zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe
zu schaffen. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat
der Kunde den Mangel unverzüglich bei der örtlichen Vertretung
(Reiseleitung) des Veranstalters anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn dem Kunden
die Rüge beim Leistungsträger nicht möglich oder zumutbar
ist. Unterläßt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft,
ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadenersatzansprüchen
deswegen ausgeschlossen.
Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels,
der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig,
wenn der Veranstalter keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde
dem Veranstalter hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer
Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom
Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch
ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
7. Anmeldung von
Ansprüchen/Verjährung
Will der Kunde den
Veranstalter auf Minderung, Schadenersatz wegen vertraglicher Haftung,
Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung
des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen
in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats
nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber
JAHN REISEN LTU Touristik GmbH Parsevalstraße 7b 40468 Düsseldorf
anzumelden. Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche
Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt.
Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem
Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an
der Einhaltung der Frist verhindert worden.
Die vorstehenden Ansprüche können vom Kunden außer im
eigenen Namen auch für mitreisende Familienangehörige bzw. im
Namen von Reiseteilnehmern, die der Kunde bei der Reiseanmeldung vertreten
hat, angemeldet werden. Die Anmeldung von Ansprüchen nicht zu diesem
Personenkreis zählender Dritter ist unwirksam, ohne daß es
einer sofortigen Zurückweisung durch den Veranstalter bedarf, wenn
nicht innerhalb der Anmeldefrist eine Vollmachtsurkunde vorgelegt wird.
Ansprüche der Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung
verjähren innerhalb von sechs Monaten. Die Verjährung beginnt
mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Hat der
Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung
bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche
schriftlich zurückweist. Die Abtretung von Ansprüchen gegen
den Veranstalter, deren Rechtsgrund in Leistungsstörungen liegt,
ist ausgeschlossen.
8. Beschränkung
der Haftung - Bei vertraglicher Haftung:
Die vertragliche Haftung
des Veranstalters für Schäden, die nicht körperliche Schäden
sind, ist auf den 3fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden
des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist. Der Veranstalter empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluß
einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
- Haftung des Luftfrachtführers:
Kommt dem Veranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers
zu, so regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen
des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen
von Warschau, Den Haag, Guadalajara u.a. Das Warschauer Abkommen beschränkt
in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers bei Tod oder Körperverletzung
sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck.
9. Paß-,
Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
Der Veranstalter informiert
die Kunden in den Reiseprospekten (Preis- und Informationsteil) über
die für deutsche Staatsbürger jeweils (Stand der Drucklegung)
geltenden Bestimmungen für die Einreise in das Urlaubsland und die
zu beachtenden gesundheitspolizeilichen Formalitäten. Ergänzend
(zum aktuellen Stand und über die für die Erlangung von Einreisedokumenten
geltenden Formalitäten und Fristen) werden die Kunden von den Reisebüros,
die durch einen Agenturvertrag mit dem Veranstalter verbunden sind, aufgeklärt
und beraten.
Die Reisebedingungen
entsprechen dem Stand vom 1.6.1998 und gelten für die in diesem Katalog
angebotenen Reisen.
Parsevalstraße
7 b 40468 Düsseldorf Eine Veranstaltermarke der
LTU TOURISTIK GmbH.
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