Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen und die der Veranstallter die bei uns Buchbar sind.
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Jahn Reisen
Jahn Reisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Abschluß des Reisevertrages

Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der LTU TOURISTIK GmbH (nachfolgend Veranstalter genannt) für die Veranstaltermarke JAHN REISEN den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsschluß eine schriftliche Reisebestätigung.

2. Bezahlung

Bei Vertragsschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises pro Reiseteilnehmer zu leisten. Bei Zahlung an das Reisebüro (Reisebüroinkasso) ist die Restzahlung in bar, jedoch nicht früher als 21 Tage vor Reisebeginn gegen Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Sofern sich das Reisebüro für das Direktinkassoverfahren des Veranstalters entschieden hat, ist die Restzahlung an den Veranstalter durch Überweisungsträger, Eurocard oder Bankeinzug per Lastschrift spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Buchungen innerhalb von 28 Tagen vor Abreise ist der Gesamtreisepreis fällig. Bei Reisen, für die eine Mindestteilnehmerzahl gilt, kann die Fälligkeit frühestens dann eintreten, wenn der Veranstalter nicht mehr berechtigt ist, die Reise abzusagen. Die An- bzw. Restzahlung darf vor Reiseende nur dann gefordert werden, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein gem. § 651 k BGB ausgehändigt worden ist.
Der Veranstalter ist beim Deutschen Reisepreissicherungsverein (DRS) VVaG, Frankfurt, versichert. Der Sicherungsschein befindet sich auf der Rückseite der Reisebestätigung bzw. bei den Reiseunterlagen. Der Sicherungsschein verbrieft den direkten Anspruch des Kunden gegen den DRS.
Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, wird der Veranstalter von der Leistungspflicht frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hat.

3. Leistungen/Preise

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben im Reiseprospekt (Hauptkatalog mit Preis- und Informationsteil) und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Die allgemeinen Hinweise in den Reise-katalogen zu den Reisezielen, zu Einreisebestimmungen, zu Hotels und Beförderungsmitteln und zur Preisberechnung gelten auch für Zusatzangebote der Veranstaltermarke JAHN REISEN, die außerhalb der Hauptprospekte erfolgen.
Buchung mit Programmabweichung:
Von der Katalogausschreibung abweichende Programmteile ohne Flug sind mit individueller Preisberechnung auf Anfrage möglich.
Als Flugausgleichsgebühr werden im Nahbereich DM 70,- und im Fernbereich DM 100,- pro Person berechnet.

4. Leistungs- und Preisänderungen/Mindestteilnehmerzahl

Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. Wird für eine wesentliche Reiseleistung die hierfür im Katalog genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter bis zum 14. Tag vor vertraglich vereinbartem Reisebeginn die Reiseleistung ändern oder die Reise absagen. Die Erklärung, daß die Teilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb geändert oder nicht durchgeführt wird, hat dem Kunden spätestens am 14. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn zuzugehen.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluß des Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird und wenn zwischen Vertragsschluß und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Die Erhöhung des Reisepreises darf höchstens dem Anstieg des Kostenfaktors entsprechen, der die Erhöhung des Reisepreises begründet.
Bei einer zulässigen Preiserhöhung von über 5% des Reisepreises oder einer zulässigen erheblichen Änderung kann der Kunde ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem Angebot der Veranstaltermarke JAHN REISEN zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat den Rücktritt oder das Verlangen nach einer Ersatzreise unverzüglich nach Kenntnis der Änderungserklärung dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen. Letzteres gilt auch für den Fall der zulässigen Absage der Reise durch den Veranstalter.

5. Rücktritt/Kündigung und Umbuchung durch den Kunden/Ersatzperson

Läßt sich der Kunde vor Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen, wird ein Bearbeitungsentgelt von DM 50,- pro Person erhoben. Umbuchungswünsche des Kunden (hinsichtlich Reisetermin, Unterkunft, Reiseziel und Abflughafen) werden bis einschließlich 22. Tag vor Reiseantritt, sofern sie durchführbar sind, gegen ein Bearbeitungsentgelt von DM 50,- pro Person berücksichtigt. Ab dem 21. Tag können Umbuchungswünsche des Kunden nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den nachfolgenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung bearbeitet werden. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Veranstalter pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.
Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen bei

a) Flugpauschalreisen mit der Veranstaltermarke JAHN REISEN
pro angemeldeten Teilnehmer: - bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 15%
- vom 29. - 22. Tag vor Reiseantritt 20%
- vom 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 30%
- vom 14. - 7. Tag vor Reiseantritt 45%
- ab 6. - 1. Tag vor Reiseantritt 55% des Reisepreises;
ab dem Tag des Reiseantritts 75% des Reisepreises.
b) Bei Schiffspauschalreisen/Kreuzfahrten:
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 15%
- vom 29. - 22. Tag vor Reiseantritt 30%
- vom 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 50%
- ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises.

Der Veranstalter kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart geltend machen, wenn der Veranstalter hierfür den Nachweis führt. Macht der Kunde geltend, daß dem Veranstalter ein geringerer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart entstanden ist, hat er hierfür den Nachweis zu führen.
Richtet sich die Höhe des Pauschalreisepreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer, Appartement etc.) und tritt einer der mitangemeldeten Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, berechnet sich der Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Der Veranstalter vermittelt Ihnen gerne eine solche Versicherung bei Buchung der Reise. Hierüber und über weitere Reiseversicherungen gibt es ausführliche Informationen in allen Hauptkatalogen.

6. Gewährleistung/Haftung/Obliegenheiten

Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann Abhilfe in der Weise schaffen, daß eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht bewußt wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt.
Tritt ein Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, ist der Kunde verpflichtet, zunächst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu schaffen. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel unverzüglich bei der örtlichen Vertretung (Reiseleitung) des Veranstalters anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht möglich oder zumutbar ist. Unterläßt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadenersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen.
Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn der Veranstalter keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde dem Veranstalter hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

7. Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung

Will der Kunde den Veranstalter auf Minderung, Schadenersatz wegen vertraglicher Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber
JAHN REISEN LTU Touristik GmbH Parsevalstraße 7b 40468 Düsseldorf
anzumelden. Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden.
Die vorstehenden Ansprüche können vom Kunden außer im eigenen Namen auch für mitreisende Familienangehörige bzw. im Namen von Reiseteilnehmern, die der Kunde bei der Reiseanmeldung vertreten hat, angemeldet werden. Die Anmeldung von Ansprüchen nicht zu diesem Personenkreis zählender Dritter ist unwirksam, ohne daß es einer sofortigen Zurückweisung durch den Veranstalter bedarf, wenn nicht innerhalb der Anmeldefrist eine Vollmachtsurkunde vorgelegt wird.
Ansprüche der Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter, deren Rechtsgrund in Leistungsstörungen liegt, ist ausgeschlossen.

8. Beschränkung der Haftung - Bei vertraglicher Haftung:

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, ist auf den 3fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Veranstalter empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
- Haftung des Luftfrachtführers:
Kommt dem Veranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara u.a. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers bei Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck.

9. Paß-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

Der Veranstalter informiert die Kunden in den Reiseprospekten (Preis- und Informationsteil) über die für deutsche Staatsbürger jeweils (Stand der Drucklegung) geltenden Bestimmungen für die Einreise in das Urlaubsland und die zu beachtenden gesundheitspolizeilichen Formalitäten. Ergänzend (zum aktuellen Stand und über die für die Erlangung von Einreisedokumenten geltenden Formalitäten und Fristen) werden die Kunden von den Reisebüros, die durch einen Agenturvertrag mit dem Veranstalter verbunden sind, aufgeklärt und beraten.

Die Reisebedingungen entsprechen dem Stand vom 1.6.1998 und gelten für die in diesem Katalog angebotenen Reisen.

Parsevalstraße 7 b 40468 Düsseldorf Eine Veranstaltermarke der
LTU TOURISTIK GmbH.

 

 
Länder
Informationen zu den wichtigsten Reiseländern dieser Welt.
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Veranstalter
  • 1-2-FLY GmbH
  • 12Fly - Trans Europa Reisen
  • AERO LLOYD Flugreisen GmbH & Co. Luftverkehrs KG
  • Air Berlin
  • Air Charter Market GMBH
  • Air Marin
  • Airconti Flugreisen GmbH & Co. KG
  • alltours Flugreisen
  • AMEROP-REISEN GmbH
  • ATT - Touristik
  • Attika Reisen GmbH & Co.KG
  • BEN Tours
  • BFR - Berliner Flug Ring
  • BigX-tra Touristik GmbH
  • Bucher Reisen
  • CA Ferntouristik ( FTI-Touristik )
  • Club Blaues Meer Reisen
  • Club Valtur Deutschland GmbH
  • Condor Flugdienst
  • DEMED Destination Mediterranée GmbH
  • DERTOUR GmbH & Co. KG
  • Dubai Dreams
  • ETS - European Tourist Service
  • Express Travel International GmbH
  • Frosch Touristik GmbH
  • FTI - Frosch Touristik
  • GTI Travel GmbH
  • Hapag-Lioyd
  • Hermes Touristik GmbH & Co. KG
  • Interflug Charter System Reise und Handels GmbH
  • ITS - Reisen
  • Jahn Reisen
  • JB LTU Plus
  • Kreutzer Touristik
  • LAST-MINUTE-FLY GmbH i.Gr.
  • Marlboro Reisen
  • MEDINA REISEN GmbH & Co. KG
  • Medit-Tours
  • Meiers Welt Reisen
  • Nazar Holiday
  • Neckermann - NUR Touristic
  • Olimar Reisen
  • Olive-Tours GmbH
  • Phoenix Reisen GmbH
  • Plärrer Reisen GmbH
  • Schauinsland Reisen
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