| Hermes Touristik GmbH & Co. KG |
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
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Sehr geehrter Reisegast, es freut uns, dass Sie sich entschlossen haben, Ihre Reise bei Hermes Touristik GmbH & Co. KG - nachfolgend Hermes Touristik genannt - zu buchen. Unsere Mitarbeiter setzen Ihre Erfahrung und ihr Know How ein, um ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und Ihnen einen gelungenen Urlaub zu ermöglichen. Hierzu gehören jedoch auch klare rechtliche Vereinbarungen, wie sie nachfolgend in unseren Reisebedingungen dargelegt sind. Wir empfehlen Ihnen, die Reisebedingungen sorgfältig durchzulesen. Diese Bedingungen gelten nur für Reisen, bei denen wir Veranstalter sind.
1. Abschluß des Reisevertrages:
Mit der Anmeldung bieten Sie Hermes Touristik den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen müssen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
Der Vertrag kommt mit Annahme durch Hermes Touristik zustande. Sie erhalten von Hermes Touristik eine schriftliche Bestätigung. Sofern Sie nicht bereits bei Anmeldung in Ihrer Buchungsstelle einen Computerausdruck erhalten, sendet Ihnen Hermes Touristik die Bestätigung schnellstmöglich an Ihre Buchungsstelle. Dort steht sie zu Ihrer Verfügung. Weicht der Inhalt der Bestätigung durch Hermes Touristik vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das Hermes Touristik für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie Hermes Touristik innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; anderenfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und Hermes Touristik vor.
2. Leistungen/Preise:
Für die Reiseleistungen ist grundsätzlich der Inhalt der Reisebestätigung maßgeblich. Ihre Individualwünsche außerhalb des von Hermes Touristik ausgeschriebenen Standardprogramms werden nur Vertragsinhalt, wenn sie in der Reisebestätigung enthalten sind. Soweit Ihnen durch die Buchungsstelle hoteleigene oder ortseigene Prospekte oder sonstige Informationen zur Verfügung gestellt werden, sind die dortigen Angaben ohne Einfluss auf die mit Hermes Touristik vereinbarten Reiseleistungen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart und durch Hermes Touristik bestätigt ist.
3. Leistungs- und Preisänderungen:
Änderungen und Abänderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von Hermes Touristik wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abänderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Hermes Touristik ist berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird der Reisende von Hermes Touristik unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt darüber unterrichtet. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht mehr zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Hermes Touristik in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Diese Rechte muss der Reisende unverzüglich nach Zugang der Information über die Preiserhöhung bzw. wesentliche Änderung der Reiseleistung gegenüber Hermes Touristik geltend machen.
4. Reisepreis und Anzahlung: Mit Aushändigung des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises, höchstens jedoch DM 500,00 (Euro 255,65) pro Reisendem, und eventuelle Prämien für Versicherungen zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung wird fällig, wie im Einzelfall insbesondere in der bindenden Reisebestätigung vereinbart, spätestens jedoch zwei Wochen vor Reiseantritt.
Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat der Reisende keinen Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen und Erbringung der Reiseleistungen seitens Hermes Touristik. Die Reiseunterlagen, die dem Reisenden ein verbrieftes Recht gegenüber den Leistungsträgern auf Durchführung der Reise geben, werden grundsätzlich erst bei vollständiger Bezahlung des Reisepreises ausgehändigt. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 30 Tage vor Reiseantritt) ist im eigenen Interesse der Einzahlungsbeleg mit sich zu führen. Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
Mit der Buchungsbestätigung ist für Sie eine Insolvenz-Versicherung bei der Aachener und Münchener Versicherung Aktiengesellschaft abgeschlossen. Diese Versicherung beinhaltet auch die nach § 651 k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene Absicherung: Wenn Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden (Versicherten) für die Rückreise entstehen. Auf der Rückseite Ihrer Rechnung aufgedruckt finden Sie den Sicherungsschein. Er garantiert Ihnen - zusammen mit den Buchungs- und Zahlungsbelegen - die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Versicherungsfalle.
5. Umbuchung, Rücktritt und Kündigung durch den Kunden:
5.1. Umbuchungen auf Verlangen des Reisenden nimmt Hermes Touristik, soweit durchführbar, vor Beginn der in 5.2. genannten Fristen vor. Dafür wird ein Bearbeitungsentgelt von DM 50,00 (Euro 25,57) erhoben. Als Umbuchung gelten Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung. Änderungen nach den o.a. Fristen (z.B. Flugreisen ab 29. Tag vor Reisebeginn) können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den nachfolgenden Bedingungen (Ziff. 5.2.) bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
5.2. Wenn der Reisende von der Reise zurücktreten will, so muss er dies in jedem Fall unter Angabe der Teilnehmernummer schriftlich bei Hermes Touristik oder gegenüber seiner Buchungsstelle tun. Eventuell schon ausgehändigte Reiseunterlagen sind beizufügen. Bei entsprechendem Rücktritt oder bei Nichtantritt der Reise kann Hermes Touristik angemessenen Ersatz für bereits getroffene Reisevorkehrungen, Aufwendungen und den entgangenen Gewinn verlangen.
Der pauschalierte Ersatzanspruch (Rücktrittskosten) beträgt pro Person in Prozent vom Gesamtpreis:
5.2.1 Flugpauschalreisen
- bis 30 Tage vor Reiseantritt: 15 % des Reisepreises
- vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
- vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises
- vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
- vom 6. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 70 % des Reisepreises
- ab dem 3. bis 1. Tag vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises
- am Reisetag oder bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises.
in allen Fällen mindestens DM 50,00 (Euro 25,57)
5.2.2 Bahnreisen
- bis 30 Tage vor Reiseantritt: 5 % des Reisepreises
- vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises
- ab dem 21. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
in allen Fällen mindestens DM 50,00 (Euro 25,57)
5.2.3 Schiffsreisen
- bis zum 45. Tag vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises
- vom 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
- vom 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises
- vom 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
- vom 9. bis 5. Tag vor Reiseantritt: 75 % des Reisepreises
- ab dem 4. Tag bzw. bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises
in allen Fällen mindestens DM 50,00 (Euro 25,57)
5.2.4 Omnibusreisen
- bis zum 22. Tag vor Reiseantritt: 5 % des Reisepreises
- vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises
- vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises
- ab dem 6. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises
in allen Fällen mindestens DM 50,00 (Euro 25,57)
Macht der Reisende geltend, dass Hermes Touristik einen geringeren Entschädigungsanspruch als pauschaliert hat, so hat er dies nachzuweisen.
6. Rücktritt durch Hermes Touristik: Hermes Touristik kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl zu dem dort genannten Zeitpunkt nicht erreicht wird. Die Rücktrittserklärung ist dem Reisenden unverzüglich zuzuleiten und muss ihm spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt zugestellt werden. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Er kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn Hermes Touristik in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Zugang der Information gegenüber Hermes Touristik geltend gemacht werden.
7. Versicherung: Eine Rücktrittskostenversicherung ist in dem Reisepreis nicht eingeschlossen. Hermes Touristik empfiehlt dringend, eine solche Versicherung bei Buchung der Reise abzuschließen. Soweit ein Versicherungsfall eintritt, ist dieser direkt der Versicherungsgesellschaft zu melden. Die jeweilige Schadensregulierung erfolgt nicht durch Hermes Touristik, sondern ausschließlich durch die Versicherungsgesellschaft.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Hermes Touristik auch dann bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, wenn Hermes Touristik hierzu nicht verpflichtet ist. Als Ausgleich für zusätzlichen Aufwand kann Hermes Touristik 10% des erstatteten Betrages einbehalten, sofern der Reisende nicht einen wesentlich geringeren oder einen fehlenden zusätzlichen Aufwand nachweist oder der Reisende gegen Hermes Touristik einen Anspruch auf kostenlose Erbringung der entstehenden Aufwendungen hat.
9. Obliegenheiten/Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung: Dem Kunden obliegt es, Hermes Touristik einen eventuell auftretenden Mangel der Reiseleitung anzuzeigen. Des weiteren obliegt es dem Reisendem, vor der Kündigung des Reisevertrages Hermes Touristik eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von Hermes Touristik verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Unterlässt der Reisende die Mängelrüge in der vorbezeichneten Art, sind Minderungs- und vertragliche Schadensersatzansprüche dadurch ausgeschlossen.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise und deliktische Ansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Hermes Touristik geltend zu machen.
Dies soll in jedem Fall (obwohl eine mündliche Schadensmeldung ausreichend ist) im Interesse des Reisenden und aus Beweissicherungsgründen sowie zur Überprüfung beim Leistungsträger schriftlich unter Angabe der Vorgangsnummer erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sowie alle sonstigen vertraglichen Ansprüche verjähren sechs Monate nach dem vertraglichen Reiseende. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Hermes Touristik die Ansprüche schriftlich zurückweist.
10. Beschränkung der Haftung: Bei vertraglicher Haftung: Die vertragliche Haftung von Hermes Touristik für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Hermes Touristik für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei deliktischer Haftung: Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegenüber Hermes Touristik aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haftet Hermes Touristik bei Sachschäden je Reisendem und Reise bis DM 8.000,00 (Euro 4.090,34). Liegt der Reisepreis über DM 2.666,00 (Euro 1.363,10), so ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit es sich nicht um Körperschäden handelt. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Die Haftung von Hermes Touristik ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
11. Gültigkeit der Prospektangaben: Einzelheiten über Art und Umfang der Leistungen entsprechen dem Stand der Drucklegung.
Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen (Prospekte etc.) oder Preislisten verlieren alle früheren entsprechenden Veröffentlichungen über gleichlautende Angebote und Termine ihre Gültigkeit, soweit ein Reisevertrag nicht bereits zustande gekommen ist.
12. Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen: Hermes Touristik steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Hermes Touristik haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisende Hermes Touristik mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, Hermes Touristik hätte die Verzögerung zu vertreten.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus ihrer Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen, wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation der Hermes Touristik bedingt sind.
13. Besonderheiten der Schifffahrt:
13.1. Änderungen der Fahrpläne: Die Fahrpläne können aufgrund von Wetterverhältnissen, Behördenanordnungen oder anderen von Hermes Touristik nicht zu vertretenden Faktoren geändert werden. Hermes Touristik kann insbesondere nicht garantieren, dass in Fahrtgebieten mit extremen Wetterverhältnissen (z.B. Antarktis/Arktis oder Häfen mit stark schwankenden Wassertiefen) weder einzelne Häfen fahrplanmäßig angelaufen werden noch die Hafenfolge eingehalten wird. Der Kunde ist gehalten, sich vor Landgängen die Liegezeiten des Schiffes rückbestätigen zu lassen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Falls das Schiff in Quarantäne kommt, hat der Kunde selbst die Kosten für seinen Unterhalt zu tragen. Ist der Kunde an Bord und wird dort verpflegt, hat er die entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.
13.2. Verweigerung der Landungserlaubnis bzw. Einreise, Kosten der Weiterreise: Wird der Landgang oder die Einreise des Kunden und/oder die Einfuhr seines Gepäcks in dem vorgesehenen Hafen oder Land verweigert, kann Hermes Touristik den Kunden und/oder sein Gepäck nach einem anderen Hafen oder Land, die vom Schiff angelaufen werden, weiterbefördern und dort landen. Der Kunde muss Hermes Touristik ein der Weiterreise entsprechendes Entgelt zahlen und alle hiermit im Zusammenhang stehenden sonstigen Aufwendungen ersetzen. Für eine solche Weiterreise gelten diese Allgemeinen Reisebedingungen.
13.3. Gepäck: Das Gepäck darf nur persönliche Gebrauchsgegenstände enthalten. Insbesondere wird dem Kunden nicht gestattet, Waffen oder andere gefährlichen Gegenstände, Rauschmittel sowie für den Verbrauch während der Reise bestimmte alkoholische Getränke an Bord zu nehmen. Der Kunde muss sein Gepäck leserlich mit seinem Namen, seiner Kabinennummer und dem Abfahrtsdatum etikettieren; andernfalls ist Hermes Touristik für Verluste, Verwechslungen und fehlerhaftes Ein- bzw. Ausladen nicht verantwortlich. Zur Haftung siehe Ziffer 10.
13.4. Havarie Grosse: Der Kunde ist für Gegenstände, die er auf das Schiff mitgebracht hat, nicht beitragspflichtig zu einer Havarie Grosse. Er hat kein Recht auf Vergütung in Havarie Grosse.
13.5. Hilfeleistung, Bergung, Güterbeförderung: Hermes Touristik ist berechtigt, mit dem eingesetzten Schiff anderen Schiffen Hilfe zu leisten, Schiffe zu schleppen und zu bergen sowie Güter jeder Art zu befördern. Alle derartigen Tätigkeiten, ob vorher angekündigt oder nicht, gelten als Bestandteil der Kreuzfahrt und führen nicht zu Ansprüchen des Kunden.
14. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen: Die Hermes Touristik zur Verfügung gestellten Daten werden entsprechend der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig gespeichert, verarbeitet und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
14.1 Gerichtsstand: Hamburg
14.2 Firmensitz des Veranstalters: Hermes Touristik GmbH, Osterbekstr. 90a, 22083 Hamburg
Handelsregister HRB 66662
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