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Damit das "Kleingedruckte"
für unsere Kunden nicht zum Ärgernis wird, haben wir die Bedingungen
auf das Wesentliche beschränkt:
I. Bezahlung und
Aushändigung der Reiseunterlagen
Der Reisepreis ist
bei Aushändigung der Reiseunterlagen zu leisten. Mit den Reiseunterlagen
erhält der Kunde auch einen Sicherungsschein, mit dem die nach §
651 k BGB geforderte Absicherung des Kunden dokumentiert wird.
II. Gewährleistung/Abhilfe
Weist die Reise aus
Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich
an Ihre Reiseleitung bzw. an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekanntgegebene
Kontaktadresse, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige
vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge
haben, daß Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung,
Schadenersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige
des Mangels vor Ort, müssen Sie binnen einer Frist von 1 Monat nach
vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadenersatz
ausdrücklich geltend machen. Sollten Sie vor Ort den Entschluß
fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen
Sie auch in diesem Fall über die Reiseleitung zunächst den Mangel
anzeigen und zur Beseitigung zunächst eine angemessene Frist setzen,
damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren. Diese Verpflichtung
besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert
wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
III. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Frosch herbeigeführt
worden ist, bzw. Frosch allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
IV. Bearbeitungsgebühren
Eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von DM 50,-- pro Person fällt an, wenn Sie die bestehende
Buchung bis 35 Tage vor Reiseantritt ändern sollten. Ebenso berechnen
wir DM 50,-- pro Person, wenn Sie von den gesetzlichen Möglichkeiten
Gebrauch machen und eine Ersatzperson stellen, wenn Sie selbst die Reise
nicht antreten können.
V. Rücktritt
Der Kunde ist berechtigt,
jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich
ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Frosch.
Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem
Rücktritt hat Frosch Anspruch auf eine angemessene Entschädigung
gemäß § 651 i BGB.
Es gelten folgende Regelungen:
- Flugreisen
Bis 35 Tage vor Reiseantritt wird nur eine Bearbeitungsgebühr in
Höhe von DM 50,-- pro Person erhoben. Bei späterem Rücktritt
entstehen folgende Kosten:
34 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 30% des Gesamtpreises
14 bis 8 Tage vor Reiseantritt: 45% des Gesamtpreises
7 Tage bis Reiseantritt: 55% des Gesamtpreises
Bei Nichtantritt der Reise oder bei verspätet erklärtem Rücktritt
ist der volle Reisepreis zu entrichten; ersparte Aufwendungen werden rückerstattet.
- Aufenthalt mit Selbstanreise
Bis 35 Tage vor Reiseantritt wird nur eine Bearbeitungsgebühr von
DM 50,-- pro Buchung erhoben.
Bei späterem Rücktritt entstehen folgende Kosten:
34 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 20% des Gesamtpreises
14 bis 8 Tage vor Reiseantritt: 30% des Gesamtpreises
7 Tage bis Reiseantritt: 40% des Gesamtpreises
Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherigen Rücktritt (Noshow) ist
der gesamte Reisepreis zu zahlen. Evtl. ersparte Aufwendungen durch die
Nichtinanspruchnahme der Leistungen werden rückerstattet.
Veranstalter:
Frosch Touristik GmbH
Nymphenburger Straße 1
80335 München
Tel.: 089/5455010
Fax: 089/5455019
Sitz München,
eingetragen im HR München unter der Nummer B 71745.
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