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1-2-FLY GmbH
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
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1 Anmeldung, Reisebestätigung
1.1
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie 1-2-Fly den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an.
Der Reisevertrag wird verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen (Reisebestätigung).
1.2
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für eigene Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3
Innerhalb von zwei Wochen nach der Anmeldung erhalten Sie über Ihr Reisebüro die Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält.
Weicht die Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung ab, sind wir an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist unser Angebot annehmen.
1.4
Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebene Reisen. Sie werden in Festbuchungen umgewandelt, sobald der Katalog für die betreffende Saison erschienen ist. Vormerkungen können nur im Rahmen der Verfügbarkeit berücksichtigt werden.
2 Bezahlung
Bei Vertragsschluß leisten Sie gegen Aushändigung der Reisebestätigung eine Anzahlung. Sie beträgt 20 % des Reisepreises, bzw. bei Ferienwohnungen/Eigenanreise 20 % je Wohneinheit.
Zur Absicherung der Kundengelder hat 1-2-Fly eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Rückseite der 1-2-Fly-Reisebestätigung.
Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn feststeht, daß Ihre Reise - wie gebucht - durchgeführt wird und die Reiseunterlagen Ihnen verabredungsgemäß zugesandt werden.
2.1
Anzahlung und Restzahlung werden im Lastschriftverfahren vorgenommen. Die entsprechenden Beträge ergeben sich aus Ihrer Reisebestätigung.
Deshalb benötigt das TUI.de Service Center zur Weiterleitung an 1-2-Fly Ihre Bankverbindung, Ihre Adresse (oder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers) und Ihr schriftliches Einverständnis zum Lastschriftverfahren. Der Anzahlungsbetrag wird innerhalb 1 Woche nach Vertragsschluß, der Betrag für die Restzahlung ca. 3 Wochen vor Reiseantritt von Ihrem Konto abgebucht.
2.2
Im Ausnahmefall kann sowohl die Anzahlung bei Buchung als auch die Zahlung des Restreisepreises bei Entgegennahme der Reiseunterlagen in bar geleistet werden.
2.3
Sollten Ihnen die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an das TUI.de Service Center.
2.4
Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag nach Mahnung und Fristsetzung aufgelöst. 1-2-Fly kann als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen, es sei denn, daß bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.
2.5
Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind nicht im Reisepreis enthalten. Falls solche Kosten entstehen, zahlen Sie diese bitte direkt an das TUI.de Service Center.
2.6
Die Kosten für eine über 1-2-Fly abgeschlossene Versicherung werden zusammen mit der Anzahlung fällig.
3 Leistungen, Preise
3.1
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen unter TUI.de und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Die unter TUI.de enthaltenen Angaben sind für 1-2-Fly grundsätzlich bindend mit dem Inhalt, mit dem sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind.
Vor Vertragsschluß können wir jederzeit eine Änderung der Angaben vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.2 Flugbeförderung
Bei Direktflügen behalten wir uns aus flug- und programmtechnischen Gründen Zwischenlandungen vor. Aufgrund verschiedener Einflüsse kann es auch kurzfristig zu Änderungen der Streckenführung, Flugzeiten und Fluggesellschaften kommen.
Wir bitten um Verständnis, wenn im Ausnahmefall aus flugtechnischen Gründen der Hinflug in die Nachmittags- oder Abendstunden fällt und / oder der Rückflug bereits in die Vormittagsstunden.
Im Rahmen der Flüge werden bis 20 kg Gepäck zzgl. kleinem Handgepäck pro Gast (auch Kinder von 2-11 Jahren) befördert. Zusätzlich kann, ggf. gegen Aufpreis, nach Voranmeldung bei der jeweiligen Fluggesellschaft, Sondergepäck (Sportausrüstungen, Fahrräder, Rollstühle etc.) befördert werden. Die Beförderungspreise sind bei der Fluggesellschaft zu erfragen, die für Organisation und Abwicklung der Beförderung sowie Inkasso des Preises allein verantwortlich ist. Der Transport des Sondergepäcks vom Zielflughafen zum Hotel und zurück ist ausschließlich Sache des Gastes.
Das Risiko für Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente im aufgegebenen Gepäck trägt der Gast. Von der Beförderung ausgeschlossen sind sämtliche gefährliche Güter aller Art, z. B. Gasflaschen (auch Propangas), Motoren, Kompressoren, usw. (Achtung: Sauerstoff-Flaschen müssen entleert sein!).
Ferner sind ausgeschlossen Gegenstände, die nach Ansicht der Fluggesellschaft nach Größe oder Art für die Beförderung im Flugzeug ungeeignet sind. Für evtl. eintretende Schäden haften Sie in vollem Umfang. Bitte beachten Sie auch Ziffer 10.3.8.
Sie können höchstens 3 kg Handgepäck (1 Stück) an Bord des Flugzeuges mitnehmen, z. B. einen Bordcase von 45 x 35 x 25 cm. Kinder unter 2 Jahren haben keinen Anspruch auf Gepäckbeförderung.
Bezüglich der Mitnahme von Tieren erteilt das TUI.de Service Center die notwendigen Informationen.
3.3 Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung
Das TUI.de Service Center darf Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. 1-2-Fly bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht ausgeschrieben sind, z. B. Zimmer benachbart oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen.
Das TUI.de Service Center ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung von 1-2-Fly, abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit es hierzu nicht bevollmächtigt ist.
Für die Bearbeitung von individuellen Reisen wird eine Gebühr von EURO 25,- erhoben.
Bei von Reisenden im Zielgebiet gewünschten Flugumbuchungen behalten wir uns die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr von EURO 25,-; bei Hotelumbuchungen von EURO 10,- pro Person vor.
Bei Abweichungen vom Pauschalreiseangebot erfolgen alle Transfers in Eigenregie des Kunden.
3.4 Reiseverlängerung
Sprechen Sie bitte rechtzeitig mit der Reiseleitung oder dem örtlichen Vertreter von 1-2-Fly , falls Sie länger bleiben wollen. Das ist jedoch nur möglich, wenn Ihre Unterkunft sowie Plätze im Flugzeug noch frei sind. Die Kosten für die Verlängerung sind in bar am Ort zu zahlen.
3.5 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls ein Reisender einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, wird sich 1-2-Fly bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
1-2-Fly ist berechtigt, in der Regel 20% des erstatteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.
3.6 Reiseleitung, Betreuung
Bei Flugpauschalreisen betreut Sie unser Team ab Ankunft am Zielflughafen. Anschrift und Telefonnummer der Reiseleitung vor Ort entnehmen Sie bitte Ihren Reiseunterlagen und dem Aushang im jeweiligen Hotel. Bei Beanstandungen beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter Ziffer 10.4.2.
4 Kinderermäßigungen
Maßgebend ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben.
Den Umfang der Kinderermäßigungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Preisberechnung.
Kinder unter 2 Jahren, bei Reiseantritt, werden ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug unentgeltlich befördert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist.
1-2-Fly ist berechtigt, das Alter der gebuchten Kinder anhand der Personaldokumente zu überprüfen. Bei nicht mit der Buchung übereinstimmenden Altersangaben sind wir berechtigt, den korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von in der Regel EURO 25,- nachzuerheben. Der Nachweis niedrigerer Bearbeitungskosten bleibt Ihnen unbenommen.
5 Leistungs- und Preisänderungen
5.1
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Flugzeiten sind, wie auf dem Flugschein angegeben, vorgesehen. Aufgrund der zeitweiligen Überlastung des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen oder auch -verschiebungen in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden.
Bei einer Ersatzbeförderung übernehmen wir die Kosten der Bahnreise 2. Klasse .
5.2
1-2-Fly behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, hat 1-2-Fly den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhungen, die ab dem 20.Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn 1-2-Fly in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von 1-2-Fly über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleitung dieser gegenüber geltend zu machen.
6 Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzperson
6.1
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei 1-2-Fly, bzw. dem TUI.de Service Center. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2
Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 9 geregelten Fällen Höherer Gewalt) nicht antreten, die von 1-2-Fly nicht zu vertreten sind, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, daß im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepaß oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
* Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt bei Flugreisen sowie Hotelbuchungen mit / ohne Beförderung in der Regel pro Personbis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%,
* vom 29. bis 22. Tag 25%,
* vom 21. bis 15. Tag 35%,
* vom 14. bis 8. Tag 50%,
* vom 7. bis 1. Tag 65%,
* ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises.
6.3
Auf Ihren Wunsch nehmen wir, soweit durchführbar, eine Änderung der Reisebestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden bei Flugreisen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt EURO 25,- pro Reiseanmeldung erhoben. Jede zeitlich gesonderte Änderung löst dabei eine gesonderte Gebühr aus.
Als Umbuchung gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung.
Änderungen nach der o. e. Frist (ab 29. Tag vor Reisebeginn), sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrundeliegenden Katalogausschreibung hinaus können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäßt Ziffer 6.2 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
6.4
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, daß ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an 1-2-Fly. 1-2-Fly kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Treten Ersatzpersonen an die Stelle angemeldeter Teilnehmer, sind wir berechtigt, für die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten, in der Regel EURO 25,- (pro Reiseanmeldung), zu verlangen. Der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
6.5
Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren, sowie Gebühren für individuelle Reisegestaltung gem. Ziff. 3.3 sind sofort fällig.
7 Reise-Versicherung
Zur Absicherung der Stornokosten (siehe Ziffer 6.2) empfiehlt Ihnen 1-2-Fly eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung zu günstigen Konditionen. Die Prämie beträgt EURO 22,- pro Person. Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung muß bei Buchung, spätestens jedoch innerhalb von14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung, abgeschlossen werden. Darüber hinaus empfiehlt Ihnen 1-2-Fly den Abschluß einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen finden Sie unter der Rubrik Service des Veranstalters in der jeweiligen Detailbeschreibung der Produkte.
8 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
8.1
1-2-Fly kann den Reisevertrag kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch 1-2-Fly vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maße vertragswidrig verhält. 1-2-Fly behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
1-2-Fly muß sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
8.2
1-2-Fly kann bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten
wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für 1-2-Fly deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihr im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde.
Ein Rücktrittsrecht von 1-2-Fly besteht jedoch nicht, wenn sie die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z. B. Kalkulationsfehler) oder wenn sie diese Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet.
8.3
1-2-Fly kann bis 2 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten
bei Nichterreichen einer im Katalog und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Wir informieren Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.
8.4
Im Fall des Rücktritts durch 1-2-Fly nach Ziffer 8.2 oder 8.3 ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn 1-2-Fly in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung durch 1-2-Fly dem Unternehmen gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
9 Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt
9.1
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch wir den Reisevertrag kündigen. Höhere Gewalt umfaßt alle Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien liegen und die den Vertragsparteien die weitere Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen undurchführbar oder wirtschaftlich unmöglich machen, insbesondere Naturereignisse, Kriegshandlungen, Regierungsbeschlüsse, Blockaden, Revolution, Streiks, Ausschließungen, Boykotts, Embargos, Bürgerkrieg, Terroranschläge oder sonstige Ereignisse, die nachteiligen Einfluß auf die Reise haben, sowie gleichzustellende Fälle.
1-2-Fly zahlt den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Im Falle der Kündigung durch 1-2-Fly stehen dem Reisenden außerdem die in Ziffer 8.4 beschriebenen weiteren Rechte zu.9.2
Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist 1-2-Fly verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden, falls das vertraglich vereinbart ist, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
10 Gewährung/Haftung
10.1
1-2-Fly steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes ein für
10.1.1 die gewissenhafte Reisevorbereitung;
10.1.2 die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z. B. Beförderungsunternehmen, Hoteliers etc.);
10.1.3 die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen;
10.1.4 ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen;
10.1.5 die Richtigkeit der Beschreibung aller unter TUI.de angegebenen Reisedienstleistungen, sofern 1-2-Fly nicht gemäß Ziffer 3.1 vor Vertragsschluß eine Änderung der Angaben erklärt hat.
1-2-Fly haftet jedoch nicht für Angaben in Hotel- oder Ortsprospekten.
10.2 Gewährleistung
Dem Reisenden stehen die Rechte aus dem Reisevertragsgesetz zu, die zum besseren Verständnis mit eigenen Worten in verkürzter Fassung wiedergegeben werden:
10.2.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. 1-2-Fly kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. 1-2-Fly kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2.2 Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und der Reisende es nicht schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen.
10.2.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet 1-2-Fly innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung - kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, 1-2-Fly erkennbarem, Grund nicht zuzumuten ist.
Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von 1-2-Fly verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet 1-2-Fly den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
10.3 Haftung
10.3.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den 1-2-Fly nicht zu vertreten hat. Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.
10.3.2 Vertragliche Schadenersatzansprüche
Die vertragliche Haftung von 1-2-Fly auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch 1-2-Fly herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit 1-2-Fly für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.3.3 Deliktische Schadenersatzansprüche
Für alle gegen 1-2-Fly gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet 1-2-Fly bei Sachschäden bis EURO 4.100,-; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
10.3.4 In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäck-Versicherung in Ihrem Reisebüro oder an der Flughafenstation.
10.3.5 1-2-Fly haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
10.3.6 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen.
Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet 1-2-Fly nur, wenn das Unternehmen ein Verschulden trifft. 1-2-Fly empfiehlt den Abschluß einer Unfall-Versicherung.
10.3.7 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann 1-2-Fly sich hierauf berufen.
10.3.8 Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten von 1-2-Fly nach dem Reisevertragsgesetz und nach dessen allgemeinen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.
10.3.9 Sofern 1-2-Fly bei der Luftbeförderung vertraglicher Luftfrachtführer ist, haftet sie ggf. neben dem ausführenden Luftfrachtführer gemäß den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes bzw. den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und den Zusatzabkommen für Flüge von und nach den USA und Kanada sowie, nach dessen Inkrafttreten, dem Montrealer Abkommen vom 28.Mai 1999. Das Warschauer Abkommen und die Zusatzabkommen für den USA- und Kanada-Verkehr beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck.
10.4 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
10.4.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
10.4.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Ist die Reiseleitung oder der genannte Ansprechpartner nicht erreichbar, müssen Sie sich an den Leistungsträger (Transfer-Unternehmen, Hotelier) oder an 1-2-Fly bzw. an ihre Kontaktadresse im jeweiligen Zielgebiet wenden.
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen bitten wir unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist.
Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unserer Reiseleitung oder unserer örtliche Vertretung anzuzeigen.
Unterläßt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu.
10.4.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
11 Ausschluß von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
11.1
Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Ihrem Reiseveranstalter 1-2-Fly GmbH geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
11.2
Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem 1-2-Fly die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
11.3
Das TUI.de Service Center tritt nur als Vermittler beim Abschluß des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen durch Reisende entgegenzunehmen.
11.4
Die Abtretung von Ansprüche gegen 1-2-Fly ist ausgeschlossen.
12 Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsbestimmungen
12.1
1-2-Fly steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Paß-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt etwa das zuständige Konsulat Auskunft.
Unter der Rubrik Reiseinfos erhalten Sie wesentliche Informationen über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie diese Informationen.
12.2
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, daß die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
12.3
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von 1-2-Fly bedingt sind.
12.4
Erkundigen Sie sich unter der Rubrik Reiseinfos oder beim TUI.de Service Center, ob für Ihre Reise ein Reispaß erforderlich ist oder der Personalausweis genügt, und achten Sie bitte darauf, daß Ihr Reisepaß oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt.
Kinder können im Paß der mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für manche Länder benötigen Sie einen eigenen Kinderpaß.
12.5
Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau, und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.
12.6
Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z. B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehren.
Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte der Rubrik Reiseinfos oder wenden Sie sich an das TUI.de Service Center.
13 Allgemeines
13.1
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
13.2
Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren verbunden, die es zu Hause nicht gibt. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Das gilt u. a. für Gasboiler, Herde etc. Beachten Sie daher bitte unbedingt evtl. Hinweise für deren Benutzung.
13.3
In manchen Ländern kann es gelegentlich zu Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung kommen.
13.4
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz des Reiseveranstalters.
13.5
Alle Angaben in diesem Katalog entsprechen den zur Zeit der Drucklegung geltenden gesetzlichen Vorschriften.
13.6
Mit der Veröffentlichung neuer Produktdarstellungen/Preise verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und -termine ihre Gültigkeit.
Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für:
1-2-FLY GmbH
Postfach 61 03 01, 30603 Hannover
Handelsregister: Hannover HR B 53444,
Amtsgericht Hannover
Stand 03/2002
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