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1. Abschluß
des Reisevertrages
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Prospekte bieten
Sie uns den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag
kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Meerbusch zustande. Über
die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren
wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung. Reisebüros
treten nur als Vermittler auf.
1.2. Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer
Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung.
Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang
bei kurzfristigen Buchungen, das heißt ab 10 Tage vor Reiseantritt,
unverzüglich ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande
gekommen.
1.3. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß
Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der
Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb
dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen
kann.
1.5. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder
Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von
uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt,
die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen
gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Flugtag aushändigen.
Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente
nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt
behandeln.
2. Bezahlung
2.1. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung
überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung
(bzw. dem jeweils beigefügten Überweisungsträger) ausgewiesene
Anzahlung. Diese beträgt 15% (auf volle DM aufgerundet) von dem Gesamtpreis
der Rechnung. Die Prämie für die Reiserücktrittskosten-Versicherung
wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt
ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Ihre auf den Reisepreis geleisteten
Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der
Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung (rückseitig
abgedruckt) übersandt.
2.2. Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder ist
unser Alternativangebot von Ihnen nicht angenommen worden, werden wir
den von Ihnen eventuell bereits geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglich
erstatten.
2.3. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder
der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist,
berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung
von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren,
vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum
Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
2.4. Selbstverständlich können Sie Ihren Reisepreis auch in
EURO begleichen. Es gilt der gültige offizielle EURO-Umrechnungskurs.
Für die Umrechnung und nähere Informationen steht Ihnen Ihr
Reisebüro gerne zur Verfügung.
3. Leistungen, Preise
3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen
in unserem Prospekt so, wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie
die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung
verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
3.2. Ihre Reise beginnt und endet je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer
zu den im BUCHER REISEN-Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und
Ankunftsterminen.
3.3. Flugscheine gelten nur für die darin angegebenen Reisezeiten
und -tage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht,
gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.
3.4. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus zwingenden Gründen
nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung
gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt,
nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
3.5. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person
für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern.
3.6. Kinderermäßigung: Kinder unter 2 Jahren werden ohne Anspruch
auf einen Sitzplatz im Flugzeug unentgeltlich befördert, sofern je
Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Kosten, die für Kinder
unter 2 Jahren im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen. Maßgebend
für alle Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt.
Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringen wir ein Kind in Begleitung eines
vollzahlenden Reisegastes im Doppelzimmer, in Begleitung von zwei Gästen
im Doppelzimmer mit Zusatzbett, im Appartement oder in der Zimmer-Suite
unter. Maßgeblich sind die im Katalog ausgeschriebenen Ermäßigungen.
Nicht ermäßigt: Mehrpreise, die sich aus der Beförderungstabelle
ergeben, wie z.B. Abflughafen-, Flugtag-, Zustieg-Zuschläge und Mehrpreise
für Ihr Wunschhotel auf den Fernreisen. Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen
entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Prospekten.
3.7. Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig
an unsere Reiseleitung. Eine solche Verlängerung ist nur möglich,
wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen
der noch freien Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung
eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig
wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Der Preis für
die Verlängerung berechnet sich nach dem Saisonpreis der Verlängerungswoche
in unserem Katalog. Eine Verlängerung nach Reiseantritt bei IT-Reisen
und anderen Sondertarifen ist nicht möglich.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß
notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden,
aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt
bei unserer Reiseleitung über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten.
Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen
daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten.
4.2. Wenn ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines
Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten
Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muß, übernehmen
wir die Kosten der Ersatzbeförderung mindestens bis zur Höhe
einer Bahnfahrt 2. Klasse - zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort.
4.3. Preisänderungen sind nach Abschluß des Reisevertrages
im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben
für bestimmte Leistungen wie Fluggebühren in dem Umfang möglich,
wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für
bestimmte Leistungen pro Kopf bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt,
wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung/Rechnung und dem vereinbarten
Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden
Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt
davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig.
Bei einer Preiserhöhung von über 5% des Reisepreises oder im
Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise aus
unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche
anzubieten. Sie haben die Rechte unverzüglich nach der Erklärung
über die Preiserhöhung oder Änderung der Reiseleistung
uns gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt muß unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer erklärt
werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Mißverständnissen
empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang
der Rücktrittserklärung bei Ihrem Reisebüro (oder außerhalb
der Geschäftszeiten schriftlich bei BUCHER REISEN).
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise
nicht an (z.B. wegen verpaßter Anschlüsse), können wir
angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere
Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögl. anderweitige Verwendungen
der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
5.3. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen
sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts
von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, wie folgt:
bei Flugreisen (und
allen City- und Kurzreisen)
bis 30 Tage vor Reisebeginn
ab 29. bis 22. Tag
vor Reisebeginn
40%
ab 21. bis 15. Tag
vor Reisebeginn
30%
ab 14. bis 7. Tag
vor Reisebeginn
45%
ab 06. Tag vor Reisebeginn
55%
am Tag des Reiseantritts,
bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn
75%
jeweils auf volle
DM aufgerundet.
5.4. Wir bitten Sie, Änderungswünsche erst nach Erhalt Ihrer
Reisebestätigung/Rechnung und unter Angabe der Vorgangsnummer Ihrem
Reisebüro mitzuteilen. Werden nach Buchung der Reise Änderungen,
z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der
Beförderungsart oder der Abflughäfen vorgenommen, erheben wir
bei Flugreisen bis 30 Tage vor Reiseantritt DM 50,- je Teilnehmer. Spätere
Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen
gebuchten Reise möglich. Eine Umbuchung von einer Festbuchung auf
eine Vorausbuchung ist nicht möglich.
5.5. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers,
sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden
Mehrkosten in Höhe von DM 50,- je Person zu verlangen (bei City-
und Kurzreisen gemäß jeweiliger Berechnung). Bei City- und
Kurzreisen ist ein Wechsel nur bis 8 Tage vor Reiseantritt möglich,
da es sich um vermittelte Flugleistungen handelt. Teilnehmer und Ersatzperson
haften als Gesamtschuldner. Wir können dem Wechsel in der Person
des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen
in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5.6. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer
gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden
Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern
oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
6. Reise-Versicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen.
Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise
abgeschlossen werden sollte. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen
wir den Komplett- bzw. Basisschutz. Wir haben zu günstigen Konditionen
einen Rahmenvertrag mit der ELVIA-Versicherungsgesellschaft AG, Niederlassung
Deutschland, München, abgeschlossen. Informieren Sie sich bitte näher
durch die Anzeige in unserem Katalog oder im Reisebüro. Wenn ein
Versicherungsfall eintritt ist die ELVIA-Versicherungsgesellschaft AG,
81536 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit
der Schadensregulierung nicht befaßt.
7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
7.1. Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor
Reisebeginn abzusagen. Der Reisepreis wird unverzüglich erstattet.
7.2. Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen
für diese Reise so gering ist, daß die uns entstehenden Kosten,
bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, diese
Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern wir Ihnen ein
gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Ein Rücktrittsrecht besteht
dann nicht, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände
zu vertreten haben oder diese Umstände nicht nachweisen können.
Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erhalten Sie den
bezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet.
8. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können beide Vertragsparteien gemäß § 651 j BGB
kündigen.
9. Gewährleistung
9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß
erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe
verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen
Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises
geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht
und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird
eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten
wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung,
weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt
ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den
Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
9.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet,
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung
der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering
zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verlorengeht oder beschädigt
wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und
Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt
hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist
die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung
Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung
zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung
von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen
wir keine Haftung.
9.3. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10. Haftung, Verjährung
10.1. Bei Sonderflügen haften wir, sofern wir vertraglicher Luftfrachtführer
sind, nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit
den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der
Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada).
Nach dem Warschauer Abkommen haftet der Luftfrachtführer (auch für
Verlust oder Beschädigung von Gepäck) beschränkt und nur
bei Verschulden. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen
des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich
gemacht werden. Unsere Rechte und Pflichten nach dem Reisevertragsgesetz
und nach diesen Bedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen
Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.
10.2. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung
im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis
ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, worauf wir in
der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung/Rechnung ausdrücklich
hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung
selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbedingungen
dieser Unternehmen, worauf Sie ausdrücklich hingewiesen werden und
die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
10.3. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen,
Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich
als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme
der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
10.4. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt
wird. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt
des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht
wurde.
10.5. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden
Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder
beschränkt ist.
10.6. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften
wir jeweils je Kunde und Reise bei Personenschäden bis DM 150.000,-,
bei Sachschäden bis DM 8000,- bzw., bis zur Höhe des dreifachen
Reisepreises, wenn dieser DM 8000,- übersteigt. In diesem Zusammenhang
empfehlen wir den Abschluß des Komplett- bzw. Basisschutzes in Ihrem
Reisebüro oder bei unserer Flughafen-station.
10.7. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen
Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende
möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem
Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend
machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert
waren.
10.8. Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen
befugt.
10.9. Diese Ansprüche verjähren 6 Monate nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise, es sei denn, sie beruhen auf einem
von uns zu vertretenden anfänglichen Unvermögen. Die Verjährung
ist bis zur schriftlichen Zurückweisung der geltend gemachten Ansprüche
gehemmt. Schadensersatzansprüche wegen Körperverletzung oder
Tötung verjähren in 3 Jahren.
11. Paß-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
11.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Paß-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die
Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei dnn,
wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationen
gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern
sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises
sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes, müssen
Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem
zuständigen Konsulat.
11.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie
uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, daß die Verzögerung
von uns zu vertreten ist.
11.3. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem
deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.
12. All-Inclusive
Sollten Sie ein All Inclusive-Paket gebucht haben, beachten Sie bitte,
daß Sie bei Ihrer Ankunft im Hotel an der Rezeption als Erkennungszeichen
eine Karte oder ein nicht abnehmbares Armband erhalten. Bitte tragen Sie
dieses während Ihres Aufenthaltes für das Hotelpersonal gut
sichtbar.
13. Allgemeine Bestimmungen
13.1. Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher
oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten
dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
13.2. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere
früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine
ihre Gültigkeit.
13.3. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
13.4. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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