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1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Anmelder zustande. Der Kunde, der andere Reiseteilnehmer mit anmeldet, hat für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Personen einzustehen, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Liegen Ihnen unsere AGBs bei ihrer Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen, bzw. unverzüglich vor Reiseantritt, ist der
Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.
2. Bezahlung
2.1. Die in der Reisebestätigung ausgewiesene Anzahlung ist innerhalb 1 Woche nach deren Erhalt zu überweisen. Die Anzahlung beträgt 20% des Gesamtreisepreises. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig.
2.2. Sind Sie mit der Anzahlung in Verzug oder ist der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, sind wir berechtigt, den Reisevertrag aufzulösen und Schadensersatz zu verlangen.
2.3. Ihre geleisteten Zahlungen sind gem. § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche) bedürfen einer schriftlichen
Bestätigung durch uns.
4. Flugleistungen
Bei separater Buchung von Flugleistungen handelt es sich steuerrechtlich um die Vermittlung im Auftrag
der jeweiligen Fluggesellschaft. Eine etwaige vertragliche oder gesetzliche
Haftung unsererseits bleibt hiervon unberührt.
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
5.1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. Er Sollte schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns.
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), so können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und Aufwendungen verlangen. Dieser berechnet
sich, vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung in den Reiseangeboten, nach dem Reisepreis wie folgt:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20%
Vom 29. bis 22. vor Reiseantritt: 25%
Vom 21. bis 15. vor Reiseantritt: 30%
Vom 14. bis 07. vor Reiseantritt: 50%
Vom 07. bis 01. vor Reiseantritt: 65%
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen: 75%
5.3. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienbeförderungsscheine zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.
5.4. Werden auf Wunsch des Kunden nach Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermin, des Reiseziels, der Unterkunft oder des Abflugtermins bis 30 Tage vor Reisantritt vorgenommen (Umbuchung), berechnen wir 30,- pro Person. Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der gebuchten Reise möglich.
5.5. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers berechnen wir 30,- pro Person für die entstehenden Mehrkosten. Weitere, durch den Personenwechsel entstehende Kosten seitens der Leistungsträger, insbesondere bei Linienbeförderungsleistungen werden weiterbelastet. Der ursprünglich gemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für unsere Forderungen.
5.6. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
6. Rücktritt durch den VA
6.1. In folgenden Fällen sind wir berechtigt, vom Reisevertrag vor Reiseantritt zurückzutreten:
6.1.1. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt, wenn eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird
6.1.2. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bezogen auf die Reise bedeuten würde.
6.2. Der Reisepreis wird nach Rücktritt durch uns unverzüglich erstattet, ebenso etwaige, durch die
Buchung entstandenen Kosten, sofern der Kunde nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch macht.
7. Leistungs- und Preisänderungen
7.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen
7.2. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, nicht aber früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. fahrt über die genauen Reisedaten. Andernfalls gehen die aus dem verpassten Transport entstehenden Kosten zu Ihren Lasten.
7.3. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine Preis- oder wesentliche Reiseleistungsänderung erfolgen, werden Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich, danach ist eine Preiserhöhung unzulässig. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus unserem Angebot zu verlangen, soweit verfügbar. Sie haben Ihre Rechte unverzüglich nach Kenntnisnahme der Änderung uns gegenüber geltend zu machen.
8. Reiseversicherungen
Bei Abschluss einer Reiseversicherung über den VA kommt das Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und der Versicherungsgesellschaft zustande. Der Versicherungsvertrag kommt erst mit Zahlung der Versicherungsprämie zustande, die mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig ist. Es ist alleinige Obliegenheit des Kunden, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und die Rechte hieraus gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
9. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß § 651 J BGB kündigen
10. Gewährleistung
10.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung
Abhilfe zu schaffen.
10.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der durchführenden Fluggesellschaft erstatten. In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen und Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
10.3. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
11. Haftung
11.1. Bei Sonderflügen haften wir, sofern wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den jeweils einschlägigen internationalen Abkommen. Unsere Rechte und Pflichten werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmen, auf deren Grundlage die Beförderung erfolgt, nicht eingeschränkt.
11.2. Für eine Beförderungsleistung im Linienverkehr, die nach dem gesondert ausgestellten Beförderungsausweis ausdrücklich eine Fremdleistung darstellt, haften nicht wir, sondern das leistende Unternehmen nach dessen Beförderungsbedingungen.
11.3. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche bezeichnet werden ( z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung nicht.
11.4. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden durch uns oder einen Leistungsträger, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird.
11.5. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
11.6. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Personenschäden bis 76.694,-, bei Sachschäden bis 4.100,- bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser 1.367,- übersteigt.
11.7. Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen befugt.
12. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
12.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, da Sie für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich sind. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Die Informationen gelten für Bürger der BRD, sofern sie im Besitz eines gültigen Reisepasses bzw. Personalausweises der BRD sind. Sind Sie Ausländer oder Besitzer eines fremden Passes, müssen Sie andere Bestimmungen beachten, die Sie bei Ihrem zuständigen Konsulat erfragen können.
12.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu
vertreten ist.
12.3. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten
Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.
13. Allgemeine Bestimmungen
13.1. Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
13.2. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
13.3. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
13.4. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
13.5. Unser Gerichtsstand ist München. Falls unser Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Inland hat, bzw. falls der Wohnsitz oder der gewöhnlichen Aufenthalt der zu verklagenden Partei bei Klageerhebung unbekannt ist oder nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt wurde oder falls unser Vertragspartner Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand München vereinbart.
Reiseveranstalter:
BigX-tra Touristik GmbH Landsberger Straße 304, 80687 München Handelsregister München HRB 139717
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